Handelsregister · HRB 27719
Chronologischer Auszug
Bayerische Landeskraftwerke GmbH · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bayerische Landeskraftwerke GmbH b) Nürnberg Geschäftsanschrift: Zeltnerstr. 3, 90443 Nürnberg c) Das Betreiben, die Verwaltung und das Errichten von wasserwirtschaftllichen Anlagen, insbesondere Kraftwerken an Talsperren, Rückhaltebecken und Kanälen, die sich im Eigentum des Freistaates Bayern, der Bayerische Landeskraftwerke GmbH oder eines anderen öffentlichen Trägers befinden sowie alle damit zusammenhängenden oder sich daraus ergebenden Geschäfte, Tätigkeiten und Verpflichtungen. Die staatlichen Wasserspeicher dienen vorrangig wasserwirtschaftlichen Aufgaben und Zielen. Wo ökologische und ökonomische Belange es jedoch erlauben, werden die Speicher bzw. deren Wasserabfluss auch zur Energieerzeugung genutzt. Die Wasserkraftanlagen nehmen hierbei die Funktion von Regelorganen und instrumenten zur Steuerung des Betriebswasserabflusses wahr und nutzen im Nebeneffekt den Abfluss und die Stauhöhe zur Energiegewinnung. Die Energieerzeugung hat sich den wasserwirtschaftlichen Zielen, insbesondere Hochwasserschutz und Niedrigwasseraufhöhung unterzuordnen. Eine Optimierung des Kraftwerksbetriebes ist nur im Rahmen des jeweiligen Wasserrechtsbescheides der Wasserspeicher sowie der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Interessen des Talsperrenbetriebes zulässig. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Keckl, Josef, Beilngries, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2007, zuletzt geändert am 02.05.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Regensburg, Amtsgericht Regensburg HRB 10496) der Satzung beschlossen. b) Die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.03.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 den Staatsbetrieb "Bayerische Landeskraftwerke" aus dem Vermögen des Freitstaates Bayern übernommen. | a) 07.07.2011 Rachinger | |
| 2 | c) Das Betreiben, die Verwaltung und das Errichten von wasserwirtschaftlichen Anlagen, insbesondere Kraftwerken an Talsperren, Hochwasser-Rückhaltebecken, Kanälen und Gewässern im Freistaat Bayern sowie alle damit zusammenhängenden oder sich daraus ergebenden Geschäfte, Tätigkeiten und Verpflichtungen. Die staatlichen Wasserspeicher dienen vorrangig wasserwirtschaftlichen Aufgaben und Zielen. Wo ökologische und ökonomische Belange es jedoch erlauben, werden die Speicher bzw. deren Wasserabfluss auch zur Energieerzeugung genutzt. Die Wasserkraftanlagen nehmen hierbei die Funktion von Regelorganen und instrumenten zur Steuerung des Betriebswasserabflusses wahr und nutzen im Nebeneffekt den Abfluss und die Stauhöhe zur Energiegewinnung. Die Energieerzeugung hat sich den wasserwirtschaftlichen Zielen, insbesondere Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufhöhung und Trinkwasserbewirtschaftung unterzuordnen. Eine Optimierung des Kraftwerksbetriebes ist nur im Rahmen des jeweiligen Wasserrechtsbescheides der Wasserspeicher sowie der wasserwirtschaftlichen ökologischen Interessen des Talsperrenbetriebes zulässig. Neu zu errichtende Wasserkraftanlagen sollen richtungsweisend und vorbildlich für die Wasserkraftnutzung gemäß den Wassergesetzen sein. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2012 hat die Änderung des § 2 Abs. 2.1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 12.03.2012 Lorenz | |||
| 3 | Einzelprokura: Scheitinger, Thomas, Kümmersbruck, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2012 Christl | ||||
| 4 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keckl, Josef, Beilngries, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Liepold, Thomas Franz, Altdorf b. Nürnberg, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2017 Christl | ||||
| 5 | Prokura erloschen: Scheitinger, Thomas, Kümmersbruck, *XX.XX.XXXX | a) 22.11.2018 Hirschmann | ||||
| 6 | Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bayer, Andrea, Rückersdorf, *XX.XX.XXXX | a) 03.09.2020 Brich | ||||
| 7 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Liepold, Thomas Franz, Altdorf b. Nürnberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Zehender, Jochen, Parsberg, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2021 Brich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.