Handelsregister · VR 5975
Historischer Auszug
Bayerische Benediktiner-Akademie eingetragener Verein · Amtsgericht München
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
München!
Rechtsverhältnisse
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
.
und
Unterscrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
'a)
Bayerische
Benediktiner
-
|.
Bräsident;
;
Die
Satzung
ist
errichtet
am
3.
Januar
1922
und
neugefaßtia)
Umgeschrieben
am
|
Akademie
eingetragener
|
Dr.
P.
Albert
Siegmund,
OSB,
Oberstudiendirek-
durch
die
Mitgliederversammlung
vom
12.
Juli
64
u
26.
Juni
1972
i
Verein
tor
„Scheyern.
schriftliche
Justimmung
aller
Mitglieder,
M
ip)
München.
|
|
Der
Präsident,
ae
on
ein
vom
akademischen
Rat
=
„beyollmächti
atsmi
ie
vertri
den
Verein.
r
|
|
RA
13
2
|
Präsident:
|
De.
P.
Albert
Siegmund
ist
nicht
mehr
Präsident.
|
:
=)
8.
Mai
1979
.
Pater
Dr.
Schaller
Stephan,
Direktor,
Ettal.
An
seine
Stelle
wurde
Dr.
Schaller
Stephan
gewählt.
3
4
|
Die
Mitgliederversammlung
vom
30.
Oktober
1981
hat
die
Änderung
|
a)
22.
April
1982
|
"
|
und
Neufassung
der
Satzung
beschlossen.
Ar
|
|
|
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
ist
der
Präsident.
v)
Satzung:
Bl.
62
u.
—_—
Te
ee
1
eerereee
eG
n
h
|
|
Präsident:
i
Dr.
Stephan
Schaller
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
|
a)
12.
Dez.
1984
|
Pater
Dr.
Theodor
Wolf
OSB,
Ettal
|
An
seine
Stelle
wurde
Pater
Dr.
Theodor
Wolf
OSB
gewählt.
Fortsetzung
Rückseite
Karteiblatt"VR
Amitsgericht
Eintra-
b)
Sitz
_
ti
or
j
In
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
auıdaforen
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.