Handelsregister · HRB 1772

Chronologischer Auszug

Bayerische Antennenberatung Ing.grad. Manfred Anthofer GmbH · Amtsgericht Regensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bayerische Antennenberatung Ing.grad.
Manfred Anthofer GmbH

b)
Regensburg

c)
Planung, Überwachung und Wartung von
Einzel- und
Gemeinschaftsantennenanlagen,
einschließlich deren Montage und
Reparatur, das Ermitteln optimaler
Empfangsdaten im Ausstrahlungsbereich
der bayerischen Sender, die Erstellung von
Feldstärkekarten und die Erschließung und
Koordinierung neuer Empfangstechniken.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder
ähnliche Unternehmen neu errichten,
erwerben, sich an solchen Unternehmen
beteiligen und deren Vertretung
übernehmen
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Anthofer, Manfred, Ing. grad.
Nachrichteningenieur, Pettendorf
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.01.1977 mit Nachtrag vom
19.01.1977.
a)
29.01.2004
Bauer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.03.1977.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3, 5 ff SB;
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Zur Hohen Linie 7, 93055 Regensburg
a)
10.03.2014
Huemer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.