Handelsregister · HRB 14562
Chronologischer Auszug
Bayer J. Automobile international GmbH · Amtsgericht Memmingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bayer J. Automobile international GmbH b) Elchingen Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 6, 89275 Elchingen c) Handel mit Automobilen im In- und Ausland. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Bayer, Jutta, Rammingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2011 mit Nachtrag vom 22.03.2011. | a) 24.03.2011 Mock | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Floriansweg 3, 89275 Elchingen Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Rammingen, 89192 Rammingen, Geschäftsanschrift: Ringstraße 5, 89192 Rammingen | a) 06.07.2011 Veitenhansl | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 02.05.2016 (Az. IN 117/16) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.05.2016 Baum | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 11.03.2021 (Az. IN 117/16) zu der mit Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 02.05.2016 (IN 117/16) angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung der Schuldnerin nunmehr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 15.03.2021 Baum |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.