Handelsregister · HRB 270537

Registerinformationen

Bay GmbH Autohaus Landmaschinen · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bay GmbH Autohaus Landmaschinen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Sulzbach an der Murr
Geschäftsanschrift
Murrstraße 8, 71560 Sulzbach an der Murr

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 270537
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
31.05.2023
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

a) Handel mit Landmaschinen und landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln, b) Handel mit Pkw und einschlägigen Ersatzteilen sowie Wartung von PKW, c) Betrieb einer mechanischen und Kfz.- Reparaturwerkstätte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sam Rafael Bay

Sulzbach an der Murr

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Annette Bay

Sulzbach an der Murr

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Rainer Bay

Sulzbach an der Murr

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.08.1980 mit Änderung vom 22.09.1987.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 17.09.1980
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 24 - 27

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.