Handelsregister · HRB 6662

Chronologischer Auszug

BAV Informationssysteme GmbH · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BAV Informationssysteme GmbH

b)
Treuchtlingen
Geschäftsanschrift:
Knipferstraße 26, 91757 Treuchtlingen

c)
Beratung für den Einsatz von
datenbankbasierenden
Informationssystemen; Entwicklung,
Systembetreuung und Vertrieb von
Anwendungssoftware; Beratung und
Vermittlung von Versicherungsleistungen
nach § 34 d GewO, Demografieberatung;
Unternehmensberatung im nicht
genehmigungspflichtigen Bereich.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Krüger, Klaus, Treuchtlingen OT Schambach,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2015.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die
Änderung des § 1 Ziff. 2 (Firma, Sitz, bisher Leipzig,
Amtsgericht Leipzig HRB 32085) der Satzung beschlossen.
a)
10.01.2018
Asbach

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.