Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts-und Nutzungsformen bewirtschaften, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, witschaftliche, kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vostand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johann Schnatmann
Bergkamen
Vorstand
Ludger Wiesmann
Hamm
Vorstand
Achim Wortmann
Bergkamen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genosssenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Tag der ersten Eintragung: 13.11.1948 Tag der letzten Eintragung: 22.01.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.01.2004.
Satzung
Das Statut wurde am 15.06.1948 errichtet und zuletzt am 24.07.2001 geändert.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.06.2008 wurde die Satzung mehrfach geändert und insgesamt neu gefasst.
Die Vertreterversammlung vom 18.08.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 3 (Vorstand) und 24 Abs. 3 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.07.2018 wurde die Satzung neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in §§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und 44 (Prüfung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.