1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind unzulässig. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Schupetta
Herne
Vorstand
Hubert Nöthe
Herne
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.06.1929 zuletzt geändert am 10.11.1996
Die Generalversammlung vom 01.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens) 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 Überlassung von Wohnungen), 16 ( Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichrsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederersammlung), 32 (Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) 40 (Rücklage), 41 (Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.10.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflicht des Vorstands), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 32 (Mitgliederversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 44 (Prüfung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.07.1929 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 106 Amtsgericht Herne getreten. Freigegeben am 12.10.2004.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.