Handelsregister · GnR 223

Chronologischer Auszug

Bauverein Rheinhausen eG · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bauverein Rheinhausen eG

b)
Duisburg

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
ihrer Mitglieder. Sie kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
z. B. Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen und andere Geschäfte
sind zulässig.
(2) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die
Voraussetzungen.
Die Nachschußpflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Haftsumme 850,- EURO.
Durch die Beteiligung mit
mehreren Geschäftsanteilen tritt
eine Erhöhung der Haftsumme
nicht ein.
a)
Der Vorstand besteht aus höchstens
drei Personen. Je zwei
Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Dr. Weber, Wilhelm, Rechtsanwalt,
Duisburg
Vorstand:
Kisters, Robert, Diplom-Ingenieur,
Duisburg
Vorstand:
Seemann, Volker, Diplom-Kaufmann,
Duisburg
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 02.11.1919 zuletzt geändert am
16.06.1999
a)
21.10.2002
Kott

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.01.1920
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Gleichzeitig Eintragung in Sp.
3 von Amts wegen ergänzt.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Weber, Wilhelm, Rechtsanwalt,
Duisburg

Bestellt zum
Vorstand:
Altenschmidt, Birgit, Duisburg,
*XX.XX.XXXX
a)
06.01.2003
Groeger-Scheer

b)
SB Bl. 81 - 87
3b)
Bestellt zum weiteren
Vorstand:
Mackedanz, Klaus, Duisburg,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Kisters, Robert, Diplom-Ingenieur,
Duisburg
a)
04.04.2003
Groeger-Scheer
4a)
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2004
hat eine Änderung des Statuts in § 7
(Kündigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
25.10.2004
Kahlert

b)
SB Bl. 92-106
5c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen und andere Geschäfte
sind zulässig.

(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Geändert, nunmehr:
auch im Falle der Insolvenz der
Genossenschaft keine
Nachschusspflicht der Mitglieder
a)
Die Vertreterversammlung vom 28.04.2008
hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit
ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen;
ferner wurde § 19 (vormals § 18) geändert
und damit die Nachschusspflicht aufgehoben.
Die Satzung wurde im übrigen insgesamt neu
gefasst.
a)
25.08.2008
Schumacher
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Mackedanz, Klaus, Duisburg,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Küpper, Heide, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.05.2013
Schumacher
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Altenschmidt, Birgit, Duisburg,
*XX.XX.XXXX
a)
09.02.2018
Schumacher
8b)
Bestellt als
Vorstand:
Gehrke, Frank, Neukirchen-Vluyn,
*XX.XX.XXXX
a)
20.02.2018
Schumacher
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Küpper, Heide, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Lehnert, Birgit, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.04.2018
Schumacher
10a)
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2018
hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
15.10.2018
Schumacher
11Einzelprokura:
Thöne, Marten, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
27.05.2019
Schumacher
12b)
Nicht mehr
Vorstand:
Seemann, Volker, Diplom-Kaufmann,
Duisburg

Bestellt als
Vorstand:
Thöne, Marten, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Thöne, Marten, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2020
Schumacher
13Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Jäger, Carola, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.02.2021
Steffens
14c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.

(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.

(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei und höchstens drei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
kann Vorstandsmitgliedern die
Befugnis erteilt werden, im Namen der
Gesellschaft als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 19.08.2021
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Vertreterversammlung vom 13.04.2022
hat eine Anlage zu § 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben) beschlossen.
a)
24.06.2022
Schumacher
15b)
Nicht mehr
Vorstand:
Lehnert, Birgit, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
22.03.2023
Schumacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.