Handelsregister · GnR 223
Chronologischer Auszug
Bauverein Rheinhausen eG · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bauverein Rheinhausen eG b) Duisburg c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören z. B. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen und andere Geschäfte sind zulässig. (2) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. | Die Nachschußpflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Haftsumme 850,- EURO. Durch die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. b) Vorstand: Dr. Weber, Wilhelm, Rechtsanwalt, Duisburg Vorstand: Kisters, Robert, Diplom-Ingenieur, Duisburg Vorstand: Seemann, Volker, Diplom-Kaufmann, Duisburg | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 02.11.1919 zuletzt geändert am 16.06.1999 | a) 21.10.2002 Kott b) Tag der ersten Eintragung: 08.01.1920 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gleichzeitig Eintragung in Sp. 3 von Amts wegen ergänzt. | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Weber, Wilhelm, Rechtsanwalt, Duisburg Bestellt zum Vorstand: Altenschmidt, Birgit, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 06.01.2003 Groeger-Scheer b) SB Bl. 81 - 87 | ||||
| 3 | b) Bestellt zum weiteren Vorstand: Mackedanz, Klaus, Duisburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Kisters, Robert, Diplom-Ingenieur, Duisburg | a) 04.04.2003 Groeger-Scheer | ||||
| 4 | a) Die Vertreterversammlung vom 30.06.2004 hat eine Änderung des Statuts in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 25.10.2004 Kahlert b) SB Bl. 92-106 | ||||
| 5 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und andere Geschäfte sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Geändert, nunmehr: auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschusspflicht der Mitglieder | a) Die Vertreterversammlung vom 28.04.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen; ferner wurde § 19 (vormals § 18) geändert und damit die Nachschusspflicht aufgehoben. Die Satzung wurde im übrigen insgesamt neu gefasst. | a) 25.08.2008 Schumacher | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Mackedanz, Klaus, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Küpper, Heide, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.05.2013 Schumacher | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Altenschmidt, Birgit, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 09.02.2018 Schumacher | ||||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Gehrke, Frank, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2018 Schumacher | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Küpper, Heide, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Lehnert, Birgit, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.04.2018 Schumacher | ||||
| 10 | a) Die Vertreterversammlung vom 28.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 15.10.2018 Schumacher | ||||
| 11 | Einzelprokura: Thöne, Marten, Krefeld, *XX.XX.XXXX | a) 27.05.2019 Schumacher | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Seemann, Volker, Diplom-Kaufmann, Duisburg Bestellt als Vorstand: Thöne, Marten, Krefeld, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Thöne, Marten, Krefeld, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2020 Schumacher | |||
| 13 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Jäger, Carola, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.02.2021 Steffens | ||||
| 14 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Vertreterversammlung vom 19.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Vertreterversammlung vom 13.04.2022 hat eine Anlage zu § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen. | a) 24.06.2022 Schumacher | ||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Lehnert, Birgit, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 22.03.2023 Schumacher |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.