Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder. Sie errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen und überläßt sie ihren Mitgliedern zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft kann Gebäude in Rechts- und Nutzungsformen errichten, bewirtschaften, erwerben, betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wohnlichen Versorgung der Mitglieder sowie die Herstellung von Gemeinschaftsanlagen, von Versorgungseinrichtungen und von Räumen für Werkstätten, für Gewerbebetriebe und für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Diese kann sie im Sinne des genossenschaftlichen Förderungsauftrages auch selbst betreiben. Beteiligungen der Genossenschaft an Gesellschaften, Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind zulässig, wenn sie zweckmäßig geeignet sind, dem Förderungsauftrag gem. Abs. 1 zu dienen ( § 1 Abs. 2 GenG). Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 Nr. 4 die Grundsätze.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstandes ihre Namensunterschrift beifügen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Elke Reckels
geb. Woltering
Vorstand
Robert Ohlemüller
Bielefeld
Vorstand
Sabine Müller
Ochtrup
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.02.1934 zuletzt geändert am 28.06.2002
Die Generalversammlung vom 20.06.2008 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 2 (Altersgrenze für Vorstandsmitglieder) und § 46 (Schlussbestimmung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden im Tageblatt für den Kreis Steinfurt zu Ochtrup veröffentlicht. Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.09.2003.
Aus EDV-technischen Gründen erneut eingetragen.
Geschäftsanschrift versehentlich eingetragen, daher nun von Amts wegen gelöscht.
Lfd. Nr. 6 Eintragung vom 12.09.2008 hinsichtlich der Schreibweise des Firmennamens von Amts wegen ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.