Handelsregister · GnR 320003

Chronologischer Auszug

Bauverein Neustadt eG · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bauverein Neustadt eG

b)
Titisee-Neustadt

c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
der Mitglieder der Genossenschaft. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig. Die
Genossenschaft führt ihre Geschäfte
nach dem Gesetz und dieser Satzung.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist grundsätzlich
zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen nach § 28 über die
Grundsätze.
Keine Nachschusspflicht.a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Personen. Die Genossenschaft
wird vertreten durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem anderen Vorstandsmitglied.
Vorstandsmitglieder zeichnen für die
Genossenschaft, indem sie der Firma
der Genossenschaft oder der
Benennung des Vorstands ihre
Namensunterschrift beifügen.

b)
Vorstand:
Mettmann, Rudi, kaufm. Angestellter,
Titisee-Neustadt
Vorstand:
Willmann, Lothar, Kommunalbeamter,
Titisee-Neustadt
Vorstand:
Langenbacher, Horst, Bankkaufmann,
Titisee-Neusadt
a)
Genossenschaft
Statut vom 16.06.1909 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 26.10.2001.
a)
29.03.2006
Kornmayer

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.03.2006.
Tag der ersten Eintragung:
17.08.1905
Statut:
Sonderband V
Blatt 13 ff.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2008
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.06.2009
Leibbrand
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Renz, Uwe Dirk, Titisee-Neustadt,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Mettmann, Rudi, kaufm. Angestellter,
Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts
wegen berichtigt bei
Vorstand:
Langenbacher, Horst Friedrich,
Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts
wegen berichtigt bei
Vorstand:
Willmann, Lothar, Titisee-Neustadt,
*XX.XX.XXXX
a)
30.12.2013
Fischer
4c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist grundsätzlich
zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Personen. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam. Die
Vorstandsmitglieder können von der
Beschränkung des § 181, 2.
Alternative BGB allgemein befreit
werden.
a)
Die Generalversammlung vom 13.12.2018 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.03.2019
Volkmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.