Handelsregister · GnR 320003
Chronologischer Auszug
Bauverein Neustadt eG · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bauverein Neustadt eG b) Titisee-Neustadt c) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach dem Gesetz und dieser Satzung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist grundsätzlich zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen nach § 28 über die Grundsätze. | Keine Nachschusspflicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift beifügen. b) Vorstand: Mettmann, Rudi, kaufm. Angestellter, Titisee-Neustadt Vorstand: Willmann, Lothar, Kommunalbeamter, Titisee-Neustadt Vorstand: Langenbacher, Horst, Bankkaufmann, Titisee-Neusadt | a) Genossenschaft Statut vom 16.06.1909 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.10.2001. | a) 29.03.2006 Kornmayer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 17.08.1905 Statut: Sonderband V Blatt 13 ff. | |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 05.06.2009 Leibbrand | ||||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Renz, Uwe Dirk, Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Mettmann, Rudi, kaufm. Angestellter, Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Langenbacher, Horst Friedrich, Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Willmann, Lothar, Titisee-Neustadt, *XX.XX.XXXX | a) 30.12.2013 Fischer | ||||
| 4 | c) Gegenstand geändert; nun: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist grundsätzlich zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von der Beschränkung des § 181, 2. Alternative BGB allgemein befreit werden. | a) Die Generalversammlung vom 13.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.03.2019 Volkmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.