Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Sangs
Münster
Vorstand
Andreas Ewald Hesener
Altenberge
Vorstand
Jörg Dickmann
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 16.08.1951 zuletzt geändert am 24.06.2002
Die Generalversammlung vom 19.06.2007 hat eine Neufassung der Satzung und mit ihr auch die Änderung von § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 19 (Nachschusspflicht) und § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.06.2009 hat Änderungen der Satzung in § 12 Abs. 4 Satz 1 (Auseinandersetzung) und § 21 Abs. 3 Satz 3 (Vorstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 11 (Ausschluss eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 30 a (neu eingefügt: Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.09.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2004.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.