Handelsregister · GnR 654

Chronologischer Auszug

Bauverein für Höchst am Main und Umgebung eG · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bauverein für Höchst a.M. und
Umgebung eingetragene
Genossenschaft

b)
Frankfurt am Main

c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Genossenschaft kann unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen
Schuldverschreibungen ausgeben. Die
Genossenschaft führt ihre Geschäfte
nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Die Genossenschaft war
am 31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
betreibt die Tätigkeiten im Rahmen einer
von der Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KSTG. Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Bereich des Landes Hessen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 die Voraussetzungen.
Auf 155,00 EUR (Haftsumme)
beschränkte Nachschusspflicht.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Erbe, Hans-Bodo, Architekt, Frankfurt
am Main
Vorstand:
Müller, Gerhard, Regierungsrat,
Frankfurt am Main
Vorstand:
Kretzschmar, Wolfgang, Betriebswirt,
Frankfurt am Main
Vorstand:
Henkelmann, Dieter, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 18.04.1914 zuletzt geändert am
18.06.2001
a)
17.02.2005
Weiß

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Neues Statut Blatt 77 ff.
Sonderband
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Henkelmann, Dieter, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
a)
12.09.2005
Leifert
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Erbe, Hans-Bodo, Architekt, Frankfurt
am Main
Bestellt als
Vorstand:
Erbe, Heike Brigitte, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert,
nun:
Vorstand:
Müller, Gerhard, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert,
nun:
Vorstand:
Kretzschmar, Wolfgang, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
a)
02.09.2008
Leifert

b)
Fall 4
4a)
Firma geändert, nun:
Bauverein für Höchst am Main und
Umgebung eingetragene
Genossenschaft

c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck).

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturrelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Beteiligungen sind zulässig

(4) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.

(5) Die Genossenschaft war am
31.12.1969 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
betreibt die Tätigkeiten im Rahmen einer
von der Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG.
(6) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Nachschusspflicht geändert,
nun:
Keine Nachschusspflicht der
Mitglieder.
a)
Die Generalversammlung vom 15.06.2009 hat
die Neufassung der Satzung, insbesondere
die Änderung in §§ 1 (Firma) und 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft)
beschlossen.
a)
20.08.2009
Dittberner
b)
Fall 5
5c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck).

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturrelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Beteiligungen sind zulässig

(4) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.

(5) Die Genossenschaft war am
31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
betreibt die Tätigkeiten im Rahmen einer
von der Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG.

(6) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
13.11.2009
Leifert

b)
Fall 6
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Gerhard, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Alster, Wolfgang Josef Paul, Frankfurt
am Main, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2012
Pfarschner

b)
Fall 8
7b)
Bestellt als
Vorstand:
Wild, Christoph, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
06.09.2017
Leifert

b)
Fall 9
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Alster, Wolfgang Josef Paul, Frankfurt
am Main, *XX.XX.XXXX
a)
12.01.2018
Weber

b)
Fall 10
9b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts
wegen eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Sindlinger Bahnstraße 159 - 161, 65931
Frankfurt am Main
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kretzschmar, Wolfgang, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Gröschel, Luise Erika, Eisenach,
*XX.XX.XXXX
a)
14.05.2019
Pussehl

b)
Fall 11
10a)
Bauverein für Höchst am Main und
Umgebung eG

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetztes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 17.06.2019 hat
die Neufassung der Satzung, insbesondere
die Änderung in § 1 (Firma) und § 2
(Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen.
a)
12.09.2019
Hornburg

b)
Fall 12
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gröschel, Luise Erika, Eisenach,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Eckel-Prestele, Amelind Maria,
Eschborn, *XX.XX.XXXX
a)
02.11.2020
Hornburg

b)
Fall 14
12c)
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren. Ein
Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis
gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen.

Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.

Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 19.06.2023 hat
die Neufassung der Satzung, insbesondere
die Änderung in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
04.09.2023
Pussehl

b)
Fall 15
13b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wild, Christoph, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
12.02.2024
Kraus

b)
Fall 16

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.