Handelsregister · GnR 654
Chronologischer Auszug
Bauverein für Höchst am Main und Umgebung eG · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bauverein für Höchst a.M. und Umgebung eingetragene Genossenschaft b) Frankfurt am Main c) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Schuldverschreibungen ausgeben. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie betreibt die Tätigkeiten im Rahmen einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KSTG. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bereich des Landes Hessen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Auf 155,00 EUR (Haftsumme) beschränkte Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Erbe, Hans-Bodo, Architekt, Frankfurt am Main Vorstand: Müller, Gerhard, Regierungsrat, Frankfurt am Main Vorstand: Kretzschmar, Wolfgang, Betriebswirt, Frankfurt am Main Vorstand: Henkelmann, Dieter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 18.04.1914 zuletzt geändert am 18.06.2001 | a) 17.02.2005 Weiß b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Neues Statut Blatt 77 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Henkelmann, Dieter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2005 Leifert | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Erbe, Hans-Bodo, Architekt, Frankfurt am Main Bestellt als Vorstand: Erbe, Heike Brigitte, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Müller, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Kretzschmar, Wolfgang, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 02.09.2008 Leifert b) Fall 4 | ||||
| 4 | a) Firma geändert, nun: Bauverein für Höchst am Main und Umgebung eingetragene Genossenschaft c) Gegenstand geändert, nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturrelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig (4) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (5) Die Genossenschaft war am 31.12.1969 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie betreibt die Tätigkeiten im Rahmen einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Nachschusspflicht geändert, nun: Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. | a) Die Generalversammlung vom 15.06.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in §§ 1 (Firma) und 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. | a) 20.08.2009 Dittberner b) Fall 5 | ||
| 5 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturrelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig (4) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (5) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie betreibt die Tätigkeiten im Rahmen einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) 13.11.2009 Leifert b) Fall 6 | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Müller, Gerhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Alster, Wolfgang Josef Paul, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2012 Pfarschner b) Fall 8 | ||||
| 7 | b) Bestellt als Vorstand: Wild, Christoph, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2017 Leifert b) Fall 9 | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Alster, Wolfgang Josef Paul, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2018 Weber b) Fall 10 | ||||
| 9 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Sindlinger Bahnstraße 159 - 161, 65931 Frankfurt am Main | b) Nicht mehr Vorstand: Kretzschmar, Wolfgang, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Gröschel, Luise Erika, Eisenach, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2019 Pussehl b) Fall 11 | |||
| 10 | a) Bauverein für Höchst am Main und Umgebung eG c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetztes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 17.06.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 12.09.2019 Hornburg b) Fall 12 | |||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Gröschel, Luise Erika, Eisenach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Eckel-Prestele, Amelind Maria, Eschborn, *XX.XX.XXXX | a) 02.11.2020 Hornburg b) Fall 14 | ||||
| 12 | c) Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 19.06.2023 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 04.09.2023 Pussehl b) Fall 15 | |||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: Wild, Christoph, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2024 Kraus b) Fall 16 |
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