1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu angemessenen Preisen (Gemeinnütziger Zweck). 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten,erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann in allen Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über das Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. 4. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bereich der Stadt Gelsenkirchen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht mindestens aus zwei und höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabine Wilkes
Gelsenkirchen
Vorstand
Joachim Kleinknecht
Gelsenkirchen
Vorstand
Claudia Krettler
Gelsenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.11.1990 zuletzt geändert am 23.09.2001
Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2005 hat eine Änderung des Statuts in §§ 2 (Gegenstand), 5 (Eintrittsgeld), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 16 (Pflichten der Mitglieder), 23 (Aufgaben des Vorstandes), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates) sowie das Einfügen eines neuen § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtratsmitgliedern) beschlossen und die Satzung insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgelder), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 13 (Rechte der Mitglieder), 21 (Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderung der Satzung in den § 1 (Firma und Sitz), § 21 (Vorstand) und § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 32 (Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 44 (Prüfung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.10.1919
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.07.2002.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.