(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Deckert
Bad Bentheim
Vorstand
Günther Wilmink
Isterberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft wird vertreten durch das hauptamtliche Mitglied des Vorstandes allein oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Tag der ersten Eintragung: 03.08.1924 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 108 Amtsgericht Nordhorn getreten. Freigegeben am 21.09.2006.
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen ergänzt: Lfd. Nr. 2 Eintragung vom 14.10.2008.
Satzung
Statut vom 01.03.1924 zuletzt geändert am 22.06.2004
Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 ( Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 40 (Rücklagen), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 46 (Inkrafttreten) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat zudem die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.