Handelsregister · HRB 3896

Registerinformationen

Bauunternehmung Schneider GmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bauunternehmung Schneider GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hatzfeld (Eder)
Geschäftsanschrift
Berleburger Straße 58, 35116 Hatzfeld (Eder)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3896
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
29.04.2024
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau, sowie der Handel mit Baumaterialien aller Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Schneider

Hatzfeld (Eder)

Geschäftsführer(in)

Frederik Schneider

Hatzfeld (Eder)

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1981 zuletzt geändert am 25.08.1994
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 70,81 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
  • Außerdem wurden die §§ 7 (Beschlussfähigkeit), 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 13 (Erbfolge) und 14 (Ausscheiden aus der Gesellschaft, Abfindung) geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 9 (Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.03.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 25 ff. Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 50 ff. Sonderband
  • Fall 4
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretung abweichend geregelt werden, insbesondere können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
  • Fall 5
  • Fall 5
  • Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.