Betrieb einer Bauunternehmung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienen oder geeignet sind, ihn zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen sowie sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer - oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen - vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Auch ein alleiniger Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Portz
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.02.1984
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 30.03.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 4 ff. Sonderband
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