Der Betrieb eines Bauunternehmens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten .
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Carsten Heitbrink
Enger
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.01.1989
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) entsprechend zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Streichung des § 4 (Erbringung) und die Neunummerierung der nachfolgenden §§ beschlossen. Die §§ 6 Abs. 4 neuer Fassung (Gesellschafterbeschlüsse) und 16 neuer Fassung (Abfindung) wurden geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und § 14 (Erbfolge) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.03.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Herford HR B 1691) getreten. Freigegeben am 25.05.2004. Gesellschaftsvertrag Bl. 1-11 SB