Handelsregister · HRB 9577

Chronologischer Auszug

Baumot Group AG · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TWINTEC AG

b)
Königswinter

c)
Die Förderung, Entwicklung, Herstellung
und der Vertrieb von
emissionsoptimierenden technischen
Hilfsmitteln und Produkten für jede Art von
Motoren, Fahrzeugen und technischen
Anlagen, ferner die Förderung,
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb
von katalytischen
Beschichtungstechnologien und
Anwendungen jeglicher Art.
Dies umfasst auch die Erbringung von
entsprechenden Dienstleistungen sowie
den Erwerb und die Einräumung von
Nutzungs- und Verwertungsrechten an
Dritte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, als Holding-
Gesellschaft tätig zu werden.
5.000.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstandsvorsitzender:
Schnürer, Edmund, Windhagen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Vorstand:
Israel, Klaus Uwe, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft

Satzung vom 07.11.2006

b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für
emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter
(Amtsgericht Siegburg HRB 7121) nach Maßgabe des
Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom
07.11.2006.

Der Vorstand ist durch die Satzung vom 07.11.2006
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 15.12.2011 gemäß den Regelungen
in diesem Absatz einmalig oder mehrmalig um bis zu
insgesamt EUR 1.000.000,00 gegen Bareinlagen durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006 / I). Die neuen Aktien
sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten
Kapital 2006 / I festzulegen.

Der Vorstand ist durch die Satzung vom 07.11.2006
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 15.12.2011 gemäß den Regelungen in
diesem Absatz einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt
EUR 1.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006 / II). Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
(a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (b) wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die
neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird,
insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10
% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien
vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits
börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags
durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs.
1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, (c) bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von
Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, (d)
zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an
Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten
aus Schuldverschreibungen, (e) zur Erschließung neuer
Kapitalmärkte im Ausland.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2006 / II
festzulegen.
a)
15.12.2006
Werner

b)
Satzung Blatt 13-33
Sonderband

Beschluss Blatt 8-10
Sonderband
2a)
Die Hauptversammlung hat am 09.02.2007 die Einfügung
eines neuen Absatzes 6 (Bedingtes Kapital) in § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen.

b)
Die Hauptversammlung vom 09.02.2007 hat die Erhöhung des
Grundkapitals gegen Bareinlage um bis zu 1.500.00,00 EUR
beschlossen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung vom 09.02.2007 hat ferner die
bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 500.000,00
EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2007/I).
a)
20.02.2007
Werner
36.500.000,00
EUR
a)
Die am 09.02.2007 beschlossene Erhöhung des
Grundkapitals gegen Bareinlage ist in voller Höhe von
1.500.000,00 EUR durchgeführt.
§ 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist in
den Absätzen 1 und 2 durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 19.03.2007 geändert.
a)
20.03.2007
Werner
4b)
Vorstand:
Lorth, Markus, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
30.10.2007
Fissmer
5a)
Die Hauptversammlung vom 23.05.2008 hat Änderungen der
Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 16 (Teilnahme an der
Hauptversammlung) und § 17 (Stimmrecht) beschlossen.
a)
12.06.2008
Werner
6b)
Vorstand:
Seubert, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
29.08.2008
Fissmer
7b)
Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Eduard-Rhein-Straße 21-23, 53639
Königswinter
a)
17.03.2010
Vollmar
8a)
Die Hauptversammlung vom 07.05.2010 hat Änderungen der
Satzung in § 15 (Ort und Einberufung), § 16 (Teilnahme an
der Hauptversammlung) sowie § 17 (Stimmrecht)
beschlossen.
a)
20.05.2010
Rudat
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Seubert, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
14.12.2010
Fissmer
10b)
Vorstandsvorsitzender:
Biondi, Gino Mario, Eberbach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Schnürer, Edmund, Windhagen, *XX.XX.XXXX
a)
29.03.2011
Fissmer
11a)
Die Hauptversammlung vom 06.06.2011 hat Änderungen der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 15
(Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und § 23
(Jahresabschluss) beschlossen und hiermit insbesondere
beschlossen, § 4 Absatz 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital
2006 / I) und § 4 Absatz 5 der Satzung (Genehmigte Kapital
2006 / II) aufzuheben sowie § 4 Absatz 4 der Satzung neu zu
fassen (Genehmigten Kapital 2011), wodurch zudem Absatz 6
(Bedingtes Kapital) des § 4 der Satzung zu dessen Absatz 5
wurde.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb eines Zeitraumes von
fünf Jahren beginnend mit dem 15.07.2011 - Tag der
Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister - das
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt
EUR 3.250.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlage zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011) und mit Zustimmung des
Aufsichtsrats über die Bedingungen der Aktienausgabe zu
entscheiden. Die neuen Aktien können auch einem
Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten zur Übernahme
angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären
zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der
Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats über den Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden: a)
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) soweit es zum
Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von zu
begebenden Options- und/ oder
Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten
ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder
Optionsrechte oder nach Erfüllung von Wandlungspflichten
zustünde, c) um Aktien als Belegschaftsaktien an
Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben, d) zur Gewinnung
von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Beteiligungen
an Unternehmen oder Unternehmensteilen, e) zur
Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung,
insbesondere auch im Ausland, oder f) bei Kapitalerhöhungen
gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des
Grundkapitals nicht übersteigt, wenn der Ausgabepreis der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§
203 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
unterschreitet. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung
entsprechend der Durchführung von Kapitalerhöhungen
jeweils anzupassen.
a)
15.07.2011
Werner
12b)
Nicht mehr
Vorstand:
Israel, Klaus Uwe, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Lorth, Markus, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Wilken, Lars, Unkel, *XX.XX.XXXX
Dr. Spengler, Jörg, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX
a)
22.12.2011
Fissmer
139.750.000,00
EUR
b)
Vorstand:
Prause, Jörg, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.06.2011
erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2011) hat der
Vorstand am 23.03.2012 beschlossen, das Grundkapital (EUR
6.500.000,00) um weitere EUR 3.250.000,00 auf EUR
9.750.000,00 durch Ausgabe von 3.250.000 Stück neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien, die jeweils einer
rechnerischen Beteiligung am Grundkapital in Höhe von EUR
1,00 entsprechen, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie
zu erhöhen. Den Aktionären ist ein mittelbares Bezugsrecht
eingeräumt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsichtsrat hat am 17.04.2012 beschlossen, § 4 der
Satzung (Grundkapital) in Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4 zu
ändern.
a)
20.04.2012
Wunsch
14b)
Vorstand:
Hausser, Marcus, Nänikon/Schweiz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Biondi, Gino Mario, Eberbach, *XX.XX.XXXX
a)
19.06.2012
Fissmer
15a)
Die Hauptversammlung vom 15.06.2012 hat Änderungen in §
4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch
Ergänzung um einen Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2012),
eine Neufassung des Absatzes (5) (Bedingtes Kapital 2007),
die Einfügung eines neuen Absatzes (6) (Bedingtes Kapital
2012/I) sowie die Einfügung eines neuen Absatzes (7)
(Bedingtes Kapital 2012/II) beschlossen.

Die Hauptversammlung vom 15.06.2012 hat desweiteren die
Änderung des § 8 der Satzung (Zusammensetzung und
Amtsdauer des Aufsichtsrats) durch die ersatzlose Streichung
des Absatzes (3) beschlossen, wodurch die bisherigen
Absätze (4) bis (6) inhaltlich unverändert zu Absätzen (3) bis
(5) wurden.

b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 15.06.2012 um bis zu 47.500,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2007).

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 15.06.2012 um bis zu 3.000.000,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2012/I).

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 15.06.2012 um bis zu 927.500,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2012/II).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juni
2017 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder
Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 4.875.000,00 durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Der
Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen
Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein
Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu
begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus
Schuldverschreibungen,
c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG
und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG
verbundenen Unternehmen auszugeben,
d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form
von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen,
e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch
Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland,
f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der
neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt
und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der
Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den
Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2012
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital
2012 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend
dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten
Kapital anzupassen.
a)
15.09.2012
Werner
1614.625.000,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 15.06.2012 in § 4
Absatz 4 der Satzung erteilten Ermächtigung (Genehmigtes
Kapitals 2012) hat der Vorstand am 21.02.2013 beschlossen,
das Grundkapital von EUR 9.750.000,00, eingeteilt in
9.750.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um einen
Betrag von EUR 4.875.000,00 gegen Sacheinlage auf EUR
14.625.000,00 durch Ausgabe von 4.875.000 Stück neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung
ab dem 1. Januar 2013 zu erhöhen. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat am 25. Februar 2013 zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 25.02.2013 die Änderung der Satzung
in den Absätzen 1, 2 und 4 des § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.
a)
14.03.2013
Werner
17b)
Vorstand:
Kavena, Roger, Kirchberg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
23.07.2013
Fissmer
18Prokura erloschen:
Wilken, Lars, Unkel, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Middelmann, Henning, Herdecke, *XX.XX.XXXX
a)
23.07.2013
Fissmer
1929.250.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung hat am 13.06.2013 beschlossen, das
Grundkapital (EUR 14.625.000,00) um EUR 14.625.000,00
auf EUR 29.250.000,00 durch Ausgabe von 14.625.000
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie
zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung,
einschließlich eines Verzichts auf die Durchführung, und der
Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Entsprechend dieser Ermächtigung hat der Vorstand am
29.07.2013 beschlossen, die Kapitalerhöhung durchzuführen,
die neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00
auszugeben und das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen.

Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstandes am
29.10.2013 zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung ist vollständig durchgeführt.

Der Aufsichtsichtsrat hat am 29.10.2013 beschlossen, die
Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) zu ändern.
a)
19.12.2013
Werner
20a)
Die Hauptversammlung vom 13.06.2013 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 der Satzung neu gefasst
worden ist (Genehmigtes Kapital 2013).

b)
Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 13.06.2013 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft in der Zeit bis zum 12.06.2018 einmalig oder
mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu
insgesamt 7.312.500,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2013). Der Vorstand ist ferner
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über
den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre
zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur
zulässig
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu
begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus
Schuldverschreibungen,
c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG
und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG
verbundenen Unternehmen auszugeben,
d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form
von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen,
e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch
Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland,
f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der
neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und
der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der
Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den
Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2013
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital
2013 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend
dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten
Kapital anzupassen.
a)
02.01.2014
Schulze
2130.907.500,00
EUR
a)
In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2013
gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung hat der Vorstand am
20.02.2014 beschlossen, das Grundkapital von EUR
29.250.000,00 um EUR 1.657.500,00 gegen Sacheinlage auf
EUR 30.907.500,00 durch Ausgabe von 1.657.500 neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 26.02.2014
zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung ist vollständig durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 26.02.2014 beschlossen, die Fassung
des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
in Absätzen 1 und 2 wegen der teilweisen Ausschöpfung des
genehmigten Kapitals zu ändern.

b)
Das genehmigte Kapital 2013 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 13.06.2013 beträgt nach
Teilausschöpfung noch EUR 5.655.000,00.
a)
25.04.2014
Werner
2232.287.500,00
EUR
b)
Änderung zur Anschrift
Vorstand:
Hausser, Marcus, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX
a)
In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2013
gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung hat der Vorstand am
29.04.2014 beschlossen, das Grundkapital von EUR
30.907.500,00 um EUR 1.380.000,00 gegen Bareinlage auf
EUR 32.287.500,00 durch Ausgabe von 1.380.000 auf den
Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 02.05.2014
zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung ist vollständig durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 03.07.2014 beschlossen, die Fassung
des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
in Absätzen 1, 2 und 4 wegen der teilweisen Ausschöpfung
des genehmigten Kapitals zu ändern.

b)
Das genehmigte Kapital 2013 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 13.06.2013 beträgt nach
Teilausschöpfung noch EUR 4.275.000,00.
a)
16.07.2014
Werner
23a)
Die Hauptversammlung vom 26.08.2014 hat die Änderung der
Satzung in § 13 (Vergütung) Absatz 1 a) sowie in § 4 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4
Absatz 5 (Genehmigtes Kapital 2014) neu eingefügt worden
ist und die bisherigen Absätze 5 bis 7 des § 4 zu den
Absätzen 6 bis 8 geworden sind.

b)
Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 26.08.2014 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft in der Zeit bis zum 25.08.2019 einmalig oder
mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu
insgesamt 11.868.750,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ferner
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über
den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre
zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur
zulässig
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu
begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus
Schuldverschreibungen,
c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG
und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG
verbundenen Unternehmen auszugeben,
d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form
von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen,
e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch
Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland,
f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der
neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und
der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der
Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den
Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2014
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital
2014 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend
dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten
Kapital 2014 anzupassen.
a)
15.09.2014
Schulze
24b)
Vorstand:
Rosbach, Armin, Villmar, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
12.12.2014
Dormann
2534.483.000,00
EUR
a)
Aufgrund der in § 4 Absatz 5 der Satzung enthaltenen
Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014) ist die Erhöhung
des Grundkapitals um 2.195.500,00 EUR durchgeführt.

Wegen der teilweisen Ausschöpfung des Grundkapitals hat
der Aufsichtsrates am 13.01.2014 beschlossen, die Satzung in
den Absätzen 1, 2 und 5 des § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) zu ändern.
b)
Das Genehmigte Kapital 2014 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 26.08.2014 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 9.673.250,00 EUR.
a)
03.02.2015
Werner
26a)
Lfd. Nr. 25 Sp. 6 von Amts wegen berichtigt:

Aufgrund der in § 4 Absatz 5 der Satzung enthaltenen
Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014) ist die Erhöhung
des Grundkapitals um 2.195.500,00 EUR durchgeführt.

Wegen der teilweisen Ausschöpfung des Grundkapitals hat
der Aufsichtsrates am 13.01.2015 beschlossen, die Satzung in
den Absätzen 1, 2 und 5 des § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) zu ändern.

b)
Das Genehmigte Kapital 2014 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 26.08.2014 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 9.673.250,00 EUR.
a)
05.02.2015
Werner
27b)
Nicht mehr
Vorstand:
Prause, Jörg, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
22.04.2015
Dormann
2835.516.250,00
EUR
a)
In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2014
hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 5 der Satzung
enthaltenen Ermächtigung am 07.05.2015 beschlossen, das
Grundkapital von 34.483.000,00 EUR um 1.033.250,00 EUR
gegen Bareinlage auf 35.516.250,00 EUR durch Ausgabe von
1.033.250 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu
erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 18.05.2015
zugestimmt.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 01.06.2015 die Änderung der Satzung
in den Absätzen 1, 2 und 5 des § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2014 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 26.08.2014 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 8.640.000,00 EUR.
a)
29.06.2015
Schulze
29a)
Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat eine Änderung
der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2013)
und § 4 Absatz 5 (Genehmigtes Kapital 2014) aufgehoben
worden sind und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital
2015) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat eine weitere
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 7 (Bedingtes
Kapital 2012/I) aufgehoben worden ist und ein neuer § 4
Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2015/I) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat eine weitere
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 6 (Bedingtes
Kapital 2007) und § 4 Absatz 8 (Bedingtes Kapital 2012/II)
aufgehoben worden sind und ein neuer § 4 Absatz 6
(Bedingtes Kapital 2015/II) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat des Weiteren die
Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung) Absatz 1
beschlossen.

b)
Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 13.08.2015 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft in der Zeit bis zum 12.08.2020 einmalig oder
mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu
insgesamt 17.758.124,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand ist ferner
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über
den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre
zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur
zulässig
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu
begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus
Schuldverschreibungen,
c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG
und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG
verbundenen Unternehmen auszugeben,
d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form
von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen,
e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch
Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland,
f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13.08.2015
über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes
und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung
(maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden
Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht
übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages
durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital
2015 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend
dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten
Kapital 2015 anzupassen.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 13.08.2015 um bis zu 14.206.525,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2015/I).

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 13.08.2015 um bis zu 3.551.599,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2015/II).
a)
10.09.2015
Schulze
3039.067.875,00
EUR
a)
In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2015
hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 4 der Satzung
enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) am
10.09.2015 beschlossen, das Grundkapital von 35.516.250,00
EUR um 3.551.625,00 EUR gegen Bareinlage auf
39.067.875,00 EUR durch Ausgabe von 3.551.625 neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 11.09.2015
zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 30.09.2015 die Änderung der Satzung
in den Absätzen 1, 2 und 4 des § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2015 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 13.08.2015 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 14.206.499,00 EUR.
a)
24.10.2015
Schulze
3146.067.875,00
EUR
a)
In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2015
hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 4 der Satzung
enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) am
30.09.2015 beschlossen, das Grundkapital von 39.067.875,00
EUR um 7.000.000,00 EUR gegen Sacheinlage auf
46.067.875,00 EUR durch Ausgabe von 7.000.000 neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 30.09.2015
zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 05.10.2015 die Änderung der Satzung
in den Absätzen 1, 2 und 4 des § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2015 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 13.08.2015 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 7.206.499,00 EUR.
a)
13.11.2015
Hennig
32b)
Vorstand:
Bänsch, Klaus-Dieter, Wüstenrot, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nicht mehr
Vorstand:
Rosbach, Armin, Villmar, *XX.XX.XXXX
a)
26.11.2015
Dormann
33b)
Nach Änderung des Wohnortes nunmehr:
Vorstand:
Kavena, Roger, Erlenbach / Schweiz,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
21.11.2016
Walzog
34Prokura erloschen:
Dr. Spengler, Jörg, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX
a)
06.01.2017
Walzog
35a)
Baumot Group AG
27.640.725,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat die Änderung der
Satzung in § 1 Abs. (1) (Firma) und mit ihr die Änderung der
Firma sowie die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals
von 46.067.875,00 EUR um 18.427.150,00 EUR auf
27.640.725,00 EUR beschlossen.
a)
20.02.2017
Wilhelm
36a)
Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat eine Änderung
der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2015)
aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital
2016) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat eine weitere
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 5 (Bedingtes
Kapital 2015/I) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 5
(Bedingtes Kapital 2016/I) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat eine weitere
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 6 (Bedingtes
Kapital 2015/II) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 6
(Bedingtes Kapital 2016/II) eingefügt worden ist.

b)
Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 20.12.2016 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft in der Zeit bis zum 19.12.2021 einmalig oder
mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu
insgesamt 13.820.362,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ferner
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über
den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre
zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur
zulässig
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu
begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus
Schuldverschreibungen,
c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft
und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG
verbundenen Unternehmen auszugeben,
d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form
von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen,
e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch
Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland,
f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 20.12.2016
über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes
und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung
(maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden
Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht
übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages
durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital
2016 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend
dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten
Kapital 2016 anzupassen.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 20.12.2016 um bis zu 11.056.289,00 EUR zur
Durchführung von bis zum 19.12.2021 begebenen Wandelbzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2016/I).

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 20.12.2016 um bis zu 2.764.072,00 EUR zur
Durchführung von bis zum 19.12.2021 ausgegebenen
Optionsrechten im Rahmen des Aktienoptionsplans vom
20.12.2016 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/II).
a)
25.04.2017
Wilhelm
37b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bänsch, Klaus-Dieter, Wüstenrot, *XX.XX.XXXX
a)
21.07.2017
Walzog
3830.404.797,00
EUR
a)
In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2016
hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 4 der Satzung
enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) am
26.07.2017 beschlossen, das Grundkapital von EUR
27.640.725,00 um EUR 2.764.072,00 gegen Bareinlage auf
EUR 30.404.797,00 durch Ausgabe von 2.764.072 neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktienäre ist
ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 26.07.2017
zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 04.08.2017 die Änderung der Satzung
in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2016 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.12.2016 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 11.056.290,00 EUR.
a)
05.09.2017
Wilhelm
39Prokura erloschen:
Middelmann, Henning, Herdecke, *XX.XX.XXXX
a)
06.02.2018
Neise
4015.202.398,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat zunächst die
Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien
um 1,00 EUR auf 30.404.796 EUR und sodann die
vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um weitere
15.202.398,00 EUR auf 15.202.398,00 EUR beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat am 30.01.2018 die Änderung der Satzung
in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
a)
20.02.2018
Wilhelm
41a)
Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine Änderung
der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2016)
aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital
2018) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine weitere
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 5 (Bedingtes
Kapital 2016/I) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 5
(Bedingtes Kapital 2018/I) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine weitere
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 6 (Bedingtes
Kapital 2016/II) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 6
(Bedingtes Kapital 2018/II) eingefügt worden ist.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29.
Januar 2023 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder
Sacheinlagen um bis zu insgesamt 7.601.198,00 EUR durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00
EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Der
Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen
Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein
Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu
begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus
Schuldverschreibungen,
c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft
und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG
verbundenen Unternehmen auszugeben,
d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form
von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen,
e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch
Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland,
f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und
der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht
ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der
Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und im
Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich
ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern)
vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien
gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den
Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.
Die nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen in Summe nicht
mehr als 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser
Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss
des Bezugsrechts und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser
Ermächtigung (maßgeblich ist hier die jeweils kleinere der
beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals
betragen.
Auf die 10%-Grenze gemäß Buchstabe f) und auf die 20%-
Grenze gemäß Ziffer 3) sind Aktien anzurechnen, die zur
Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten oder zur
Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- oder
Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder
noch auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen im
Ermächtigungszeitraum in entsprechender Anwendung des §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegeben worden sind. Ferner sind auf die genannten
Grenzen Aktien anzurechnen, die im Ermächtigungszeitraum
auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien
gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018
festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach
vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach
Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018
anzupassen.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 30.01.2018 um bis zu 6.080.959,00 EUR zur
Durchführung von bis zum 29.01.2023 begebenen Wandelbzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2018/I).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 30.01.2018 um bis zu 1.520.239,00 EUR zur
Durchführung von bis zum 29.01.2023 ausgegebenen
Optionsrechten im Rahmen des Aktionsplans vom 30.01.2018
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II).
a)
06.03.2018
Wilhelm
4216.328.913,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
30.01.2018 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital
2018 - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage
von EUR 15.202.398,00 um EUR 1.126.515,00 auf EUR
16.328.913,00 durch Ausgabe von 1.126.515 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 20.03.2018 die Änderung der Satzung
in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2018 gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 30.01.2018 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 6.474.683,00.
a)
05.04.2018
Wilhelm
43Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Lange, Nadine, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2018
Neise
44a)
Sp. 6 a) des aktuellen Registerauszugs von Amts wegen
berichtigt:
Zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.03.2018.
a)
17.05.2018
Wilhelm
4516.722.637,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 20.03.2018 enthaltenen
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2018 - ist die Erhöhung
des Grundkapitals gegen Bareinlage von 16.328.913,00 EUR
um 393.724,00 EUR auf 16.722.637,00 EUR durch Ausgabe
von 393.724 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien
durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 08.05.2018 die Änderung der Satzung
in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2018 beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 6.080.959 Euro.
a)
01.06.2018
Wilhelm
46b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kavena, Roger, Erlenbach / Schweiz,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Rupp, Matthias, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
16.08.2018
Neise
47a)
Die Hauptversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2018)
aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital
2018/I) eingefügt worden ist.

Die Hauptversammlung vom 13.08.2018 hat eine weitere
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen, wobei ein neuer § 4 Absatz 6
(Bedingtes Kapital 2018/III) geschaffen worden- und der
bisherige Absatz 6 (Genehmigtes Kapital 2018/II) zu Absatz 7
geworden ist.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
13.08.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital bis zum 12.08.2023 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu
8.361.318,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital
2018/I).

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 13.08.2018 um bis zu 608.095,00 EUR zur Durchführung
von bis zum 12.08.2023 begebenen Wandel- bzw.
Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes
Kapital 2018/III).
a)
22.08.2018
Schulze
4818.162.637,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 13.08.2018 enthaltenen
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2018/I - ist die Erhöhung
des Grundkapitals gegen Bareinlage von EUR 16.722.637,00
um EUR 1.440.000,00 auf EUR 18.162.637,00 durch Ausgabe
von 1.440.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien
durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 06.09.2018 die Änderung der Satzung
in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 6.921.318,00.
a)
12.09.2018
Wilhelm
4918.394.900,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 13.08.2018 enthaltenen
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2018/I - ist die Erhöhung
des Grundkapitals gegen Bareinlage von EUR 18.162.637,00
um EUR 232.263,00 auf EUR 18.394.900,00 durch Ausgabe
von 232.263 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 30.11.2018 die Änderung der Satzung
in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 6.689.055,00.
a)
10.12.2018
Wilhelm
50b)
Vorstand:
Beinkämpen, Stefan, Spicheren / Frankreich,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
11.12.2018
Feld
51b)
Nach Berichtigung des Geburtsdatums:
Vorstand:
Beinkämpen, Stefan, Spicheren / Frankreich,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
08.04.2019
Ivens
5220.780.330,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 13.08.2018 erteilten
Ermächtigung - Genehmiges Kapital 2018/I - ist die Erhöhung
des Grundkapitals gegen Sacheinlage von 18.394.900,00
EUR um 2.385.430,00 EUR auf 20.780.330,00 EUR durch
Ausgabe von 2.385.430 Stück neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am
22.06.2019 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 4
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 4.303.625,00.
a)
15.07.2019
Schulze
53a)
Die Hauptversammlung vom 12.08.2019 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen, wobei § 4 um einen neuen § 4 Absatz 5
(Genehmigtes Kapital 2019/I) sowie um einen neuen § 4
Absatz 6 (Genehmigtes Kapital 2019/II) ergänzt worden ist.
Die bisherigen Absätze 5 bis 7 des § 4 sind zu den Absätzen
7 bis 9 geworden.
§ 3 (Bekanntmachungen) der Satzung wurde neu gefasst.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
12.08.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital bis zum 11.08.2024 einmalig oder mehrmals
gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt
EUR 2.508.394,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital
2019/I).

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
12.08.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital bis zum 11.08.2024 einmalig oder mehrmals
gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt
EUR 3.578.145,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital
2019/II).
a)
26.08.2019
Wilhelm
5422.180.330,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 12.08.2019 erteilten
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2019/I - ist die Erhöhung
des Grundkapitals gegen Bareinlage von 20.780.330,00 EUR
um 1.400.000,00 EUR auf 22.180.330,00 EUR durch Ausgabe
von 1.400.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 12.09.2019
die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 5 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2019/I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 1.108.394,00.
a)
24.09.2019
Wilhelm
55Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Klein, Michael, Waltrop, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Rupp, Matthias, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
14.10.2019
Hennes
5622.858.363,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 12.08.2019 erteilten
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2019/I - ist die Erhöhung
des Grundkapitals gegen Bareinlage von 22.180.330,00 EUR
um 678.033,00 EUR auf 22.858.363,00 EUR durch Ausgabe
von 678.033 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 09.07.2020
die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 5 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2019/I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 430.361,00.
a)
27.07.2020
Schulze
57b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hausser, Marcus, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX
a)
17.09.2020
Hennes
58Von Amts wegen:
Prokura erloschen:
Klein, Michael, Waltrop, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen:
Prokura erloschen:
Lange, Nadine, Köln, *XX.XX.XXXX
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (96 IN 5/21) vom
01.04.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Von Amts wegen eingetragen:
Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des
Insolvenzverfahrens aufgelöst.
a)
03.05.2021
Börsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.