Handelsregister · HRB 9577
Chronologischer Auszug
Baumot Group AG · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) TWINTEC AG b) Königswinter c) Die Förderung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von emissionsoptimierenden technischen Hilfsmitteln und Produkten für jede Art von Motoren, Fahrzeugen und technischen Anlagen, ferner die Förderung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von katalytischen Beschichtungstechnologien und Anwendungen jeglicher Art. Dies umfasst auch die Erbringung von entsprechenden Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, als Holding- Gesellschaft tätig zu werden. | 5.000.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstandsvorsitzender: Schnürer, Edmund, Windhagen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Israel, Klaus Uwe, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 07.11.2006 b) Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 7121) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2006. Der Vorstand ist durch die Satzung vom 07.11.2006 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.12.2011 gemäß den Regelungen in diesem Absatz einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.000.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006 / I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2006 / I festzulegen. Der Vorstand ist durch die Satzung vom 07.11.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.12.2011 gemäß den Regelungen in diesem Absatz einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006 / II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, (b) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, (c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, (d) zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, (e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2006 / II festzulegen. | a) 15.12.2006 Werner b) Satzung Blatt 13-33 Sonderband Beschluss Blatt 8-10 Sonderband | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung hat am 09.02.2007 die Einfügung eines neuen Absatzes 6 (Bedingtes Kapital) in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 09.02.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage um bis zu 1.500.00,00 EUR beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.02.2007 hat ferner die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 500.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2007/I). | a) 20.02.2007 Werner | ||||
| 3 | 6.500.000,00 EUR | a) Die am 09.02.2007 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage ist in voller Höhe von 1.500.000,00 EUR durchgeführt. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist in den Absätzen 1 und 2 durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.03.2007 geändert. | a) 20.03.2007 Werner | |||
| 4 | b) Vorstand: Lorth, Markus, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 30.10.2007 Fissmer | ||||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 23.05.2008 hat Änderungen der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 17 (Stimmrecht) beschlossen. | a) 12.06.2008 Werner | ||||
| 6 | b) Vorstand: Seubert, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 29.08.2008 Fissmer | ||||
| 7 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Eduard-Rhein-Straße 21-23, 53639 Königswinter | a) 17.03.2010 Vollmar | ||||
| 8 | a) Die Hauptversammlung vom 07.05.2010 hat Änderungen der Satzung in § 15 (Ort und Einberufung), § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) sowie § 17 (Stimmrecht) beschlossen. | a) 20.05.2010 Rudat | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Seubert, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 14.12.2010 Fissmer | ||||
| 10 | b) Vorstandsvorsitzender: Biondi, Gino Mario, Eberbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Schnürer, Edmund, Windhagen, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2011 Fissmer | ||||
| 11 | a) Die Hauptversammlung vom 06.06.2011 hat Änderungen der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 15 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und § 23 (Jahresabschluss) beschlossen und hiermit insbesondere beschlossen, § 4 Absatz 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2006 / I) und § 4 Absatz 5 der Satzung (Genehmigte Kapital 2006 / II) aufzuheben sowie § 4 Absatz 4 der Satzung neu zu fassen (Genehmigten Kapital 2011), wodurch zudem Absatz 6 (Bedingtes Kapital) des § 4 der Satzung zu dessen Absatz 5 wurde. b) Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren beginnend mit dem 15.07.2011 - Tag der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister - das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.250.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden: a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von zu begebenden Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde, c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, oder f) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung von Kapitalerhöhungen jeweils anzupassen. | a) 15.07.2011 Werner | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Israel, Klaus Uwe, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lorth, Markus, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Wilken, Lars, Unkel, *XX.XX.XXXX Dr. Spengler, Jörg, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX | a) 22.12.2011 Fissmer | |||
| 13 | 9.750.000,00 EUR | b) Vorstand: Prause, Jörg, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.06.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2011) hat der Vorstand am 23.03.2012 beschlossen, das Grundkapital (EUR 6.500.000,00) um weitere EUR 3.250.000,00 auf EUR 9.750.000,00 durch Ausgabe von 3.250.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die jeweils einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entsprechen, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Den Aktionären ist ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsichtsrat hat am 17.04.2012 beschlossen, § 4 der Satzung (Grundkapital) in Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4 zu ändern. | a) 20.04.2012 Wunsch | ||
| 14 | b) Vorstand: Hausser, Marcus, Nänikon/Schweiz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Biondi, Gino Mario, Eberbach, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2012 Fissmer | ||||
| 15 | a) Die Hauptversammlung vom 15.06.2012 hat Änderungen in § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Ergänzung um einen Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2012), eine Neufassung des Absatzes (5) (Bedingtes Kapital 2007), die Einfügung eines neuen Absatzes (6) (Bedingtes Kapital 2012/I) sowie die Einfügung eines neuen Absatzes (7) (Bedingtes Kapital 2012/II) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 15.06.2012 hat desweiteren die Änderung des § 8 der Satzung (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) durch die ersatzlose Streichung des Absatzes (3) beschlossen, wodurch die bisherigen Absätze (4) bis (6) inhaltlich unverändert zu Absätzen (3) bis (5) wurden. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.06.2012 um bis zu 47.500,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.06.2012 um bis zu 3.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.06.2012 um bis zu 927.500,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juni 2017 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 4.875.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2012 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2012 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen. | a) 15.09.2012 Werner | ||||
| 16 | 14.625.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 15.06.2012 in § 4 Absatz 4 der Satzung erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapitals 2012) hat der Vorstand am 21.02.2013 beschlossen, das Grundkapital von EUR 9.750.000,00, eingeteilt in 9.750.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um einen Betrag von EUR 4.875.000,00 gegen Sacheinlage auf EUR 14.625.000,00 durch Ausgabe von 4.875.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2013 zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 25. Februar 2013 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 25.02.2013 die Änderung der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 4 des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 14.03.2013 Werner | |||
| 17 | b) Vorstand: Kavena, Roger, Kirchberg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 23.07.2013 Fissmer | ||||
| 18 | Prokura erloschen: Wilken, Lars, Unkel, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Middelmann, Henning, Herdecke, *XX.XX.XXXX | a) 23.07.2013 Fissmer | ||||
| 19 | 29.250.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung hat am 13.06.2013 beschlossen, das Grundkapital (EUR 14.625.000,00) um EUR 14.625.000,00 auf EUR 29.250.000,00 durch Ausgabe von 14.625.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung, einschließlich eines Verzichts auf die Durchführung, und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Entsprechend dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 29.07.2013 beschlossen, die Kapitalerhöhung durchzuführen, die neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 auszugeben und das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstandes am 29.10.2013 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist vollständig durchgeführt. Der Aufsichtsichtsrat hat am 29.10.2013 beschlossen, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) zu ändern. | a) 19.12.2013 Werner | |||
| 20 | a) Die Hauptversammlung vom 13.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 der Satzung neu gefasst worden ist (Genehmigtes Kapital 2013). b) Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.06.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12.06.2018 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 7.312.500,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2013 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2013 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen. | a) 02.01.2014 Schulze | ||||
| 21 | 30.907.500,00 EUR | a) In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2013 gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung hat der Vorstand am 20.02.2014 beschlossen, das Grundkapital von EUR 29.250.000,00 um EUR 1.657.500,00 gegen Sacheinlage auf EUR 30.907.500,00 durch Ausgabe von 1.657.500 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 26.02.2014 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist vollständig durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 26.02.2014 beschlossen, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Absätzen 1 und 2 wegen der teilweisen Ausschöpfung des genehmigten Kapitals zu ändern. b) Das genehmigte Kapital 2013 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2013 beträgt nach Teilausschöpfung noch EUR 5.655.000,00. | a) 25.04.2014 Werner | |||
| 22 | 32.287.500,00 EUR | b) Änderung zur Anschrift Vorstand: Hausser, Marcus, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX | a) In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2013 gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung hat der Vorstand am 29.04.2014 beschlossen, das Grundkapital von EUR 30.907.500,00 um EUR 1.380.000,00 gegen Bareinlage auf EUR 32.287.500,00 durch Ausgabe von 1.380.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 02.05.2014 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist vollständig durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 03.07.2014 beschlossen, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Absätzen 1, 2 und 4 wegen der teilweisen Ausschöpfung des genehmigten Kapitals zu ändern. b) Das genehmigte Kapital 2013 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2013 beträgt nach Teilausschöpfung noch EUR 4.275.000,00. | a) 16.07.2014 Werner | ||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 26.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung) Absatz 1 a) sowie in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 5 (Genehmigtes Kapital 2014) neu eingefügt worden ist und die bisherigen Absätze 5 bis 7 des § 4 zu den Absätzen 6 bis 8 geworden sind. b) Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.08.2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25.08.2019 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 11.868.750,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2014 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2014 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 anzupassen. | a) 15.09.2014 Schulze | ||||
| 24 | b) Vorstand: Rosbach, Armin, Villmar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 12.12.2014 Dormann | ||||
| 25 | 34.483.000,00 EUR | a) Aufgrund der in § 4 Absatz 5 der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.195.500,00 EUR durchgeführt. Wegen der teilweisen Ausschöpfung des Grundkapitals hat der Aufsichtsrates am 13.01.2014 beschlossen, die Satzung in den Absätzen 1, 2 und 5 des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) zu ändern. b) Das Genehmigte Kapital 2014 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2014 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.673.250,00 EUR. | a) 03.02.2015 Werner | |||
| 26 | a) Lfd. Nr. 25 Sp. 6 von Amts wegen berichtigt: Aufgrund der in § 4 Absatz 5 der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.195.500,00 EUR durchgeführt. Wegen der teilweisen Ausschöpfung des Grundkapitals hat der Aufsichtsrates am 13.01.2015 beschlossen, die Satzung in den Absätzen 1, 2 und 5 des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) zu ändern. b) Das Genehmigte Kapital 2014 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2014 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.673.250,00 EUR. | a) 05.02.2015 Werner | ||||
| 27 | b) Nicht mehr Vorstand: Prause, Jörg, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 22.04.2015 Dormann | ||||
| 28 | 35.516.250,00 EUR | a) In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2014 hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 5 der Satzung enthaltenen Ermächtigung am 07.05.2015 beschlossen, das Grundkapital von 34.483.000,00 EUR um 1.033.250,00 EUR gegen Bareinlage auf 35.516.250,00 EUR durch Ausgabe von 1.033.250 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 18.05.2015 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 01.06.2015 die Änderung der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 5 des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2014 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2014 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.640.000,00 EUR. | a) 29.06.2015 Schulze | |||
| 29 | a) Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2013) und § 4 Absatz 5 (Genehmigtes Kapital 2014) aufgehoben worden sind und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2015) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 7 (Bedingtes Kapital 2012/I) aufgehoben worden ist und ein neuer § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2015/I) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2007) und § 4 Absatz 8 (Bedingtes Kapital 2012/II) aufgehoben worden sind und ein neuer § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2015/II) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 13.08.2015 hat des Weiteren die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung) Absatz 1 beschlossen. b) Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.08.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12.08.2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 17.758.124,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der TWINTEC AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13.08.2015 über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2015 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2015 anzupassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2015 um bis zu 14.206.525,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2015 um bis zu 3.551.599,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/II). | a) 10.09.2015 Schulze | ||||
| 30 | 39.067.875,00 EUR | a) In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2015 hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) am 10.09.2015 beschlossen, das Grundkapital von 35.516.250,00 EUR um 3.551.625,00 EUR gegen Bareinlage auf 39.067.875,00 EUR durch Ausgabe von 3.551.625 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 11.09.2015 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 30.09.2015 die Änderung der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 4 des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2015 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 14.206.499,00 EUR. | a) 24.10.2015 Schulze | |||
| 31 | 46.067.875,00 EUR | a) In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2015 hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) am 30.09.2015 beschlossen, das Grundkapital von 39.067.875,00 EUR um 7.000.000,00 EUR gegen Sacheinlage auf 46.067.875,00 EUR durch Ausgabe von 7.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 30.09.2015 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 05.10.2015 die Änderung der Satzung in den Absätzen 1, 2 und 4 des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2015 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.206.499,00 EUR. | a) 13.11.2015 Hennig | |||
| 32 | b) Vorstand: Bänsch, Klaus-Dieter, Wüstenrot, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Rosbach, Armin, Villmar, *XX.XX.XXXX | a) 26.11.2015 Dormann | ||||
| 33 | b) Nach Änderung des Wohnortes nunmehr: Vorstand: Kavena, Roger, Erlenbach / Schweiz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.11.2016 Walzog | ||||
| 34 | Prokura erloschen: Dr. Spengler, Jörg, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX | a) 06.01.2017 Walzog | ||||
| 35 | a) Baumot Group AG | 27.640.725,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (1) (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals von 46.067.875,00 EUR um 18.427.150,00 EUR auf 27.640.725,00 EUR beschlossen. | a) 20.02.2017 Wilhelm | ||
| 36 | a) Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2015) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2016) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2015/I) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2016/I) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 20.12.2016 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2015/II) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2016/II) eingefügt worden ist. b) Der Vorstand ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.12.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19.12.2021 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 13.820.362,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 20.12.2016 über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2016 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2016 anzupassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.12.2016 um bis zu 11.056.289,00 EUR zur Durchführung von bis zum 19.12.2021 begebenen Wandelbzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.12.2016 um bis zu 2.764.072,00 EUR zur Durchführung von bis zum 19.12.2021 ausgegebenen Optionsrechten im Rahmen des Aktienoptionsplans vom 20.12.2016 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/II). | a) 25.04.2017 Wilhelm | ||||
| 37 | b) Nicht mehr Vorstand: Bänsch, Klaus-Dieter, Wüstenrot, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2017 Walzog | ||||
| 38 | 30.404.797,00 EUR | a) In teilweiser Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2016 hat der Vorstand aufgrund der in § 4 Absatz 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) am 26.07.2017 beschlossen, das Grundkapital von EUR 27.640.725,00 um EUR 2.764.072,00 gegen Bareinlage auf EUR 30.404.797,00 durch Ausgabe von 2.764.072 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktienäre ist ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 26.07.2017 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 04.08.2017 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2016 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20.12.2016 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 11.056.290,00 EUR. | a) 05.09.2017 Wilhelm | |||
| 39 | Prokura erloschen: Middelmann, Henning, Herdecke, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2018 Neise | ||||
| 40 | 15.202.398,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat zunächst die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 1,00 EUR auf 30.404.796 EUR und sodann die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um weitere 15.202.398,00 EUR auf 15.202.398,00 EUR beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 30.01.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 20.02.2018 Wilhelm | |||
| 41 | a) Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2016) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2018) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2016/I) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2018/I) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2016/II) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2018/II) eingefügt worden ist. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29. Januar 2023 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 7.601.198,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Die nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen in Summe nicht mehr als 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist hier die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals betragen. Auf die 10%-Grenze gemäß Buchstabe f) und auf die 20%- Grenze gemäß Ziffer 3) sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen im Ermächtigungszeitraum in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben worden sind. Ferner sind auf die genannten Grenzen Aktien anzurechnen, die im Ermächtigungszeitraum auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 anzupassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 um bis zu 6.080.959,00 EUR zur Durchführung von bis zum 29.01.2023 begebenen Wandelbzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 um bis zu 1.520.239,00 EUR zur Durchführung von bis zum 29.01.2023 ausgegebenen Optionsrechten im Rahmen des Aktionsplans vom 30.01.2018 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). | a) 06.03.2018 Wilhelm | ||||
| 42 | 16.328.913,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2018 - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage von EUR 15.202.398,00 um EUR 1.126.515,00 auf EUR 16.328.913,00 durch Ausgabe von 1.126.515 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 20.03.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2018 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 6.474.683,00. | a) 05.04.2018 Wilhelm | |||
| 43 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lange, Nadine, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2018 Neise | ||||
| 44 | a) Sp. 6 a) des aktuellen Registerauszugs von Amts wegen berichtigt: Zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.03.2018. | a) 17.05.2018 Wilhelm | ||||
| 45 | 16.722.637,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 20.03.2018 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2018 - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage von 16.328.913,00 EUR um 393.724,00 EUR auf 16.722.637,00 EUR durch Ausgabe von 393.724 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 08.05.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2018 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 6.080.959 Euro. | a) 01.06.2018 Wilhelm | |||
| 46 | b) Nicht mehr Vorstand: Kavena, Roger, Erlenbach / Schweiz, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rupp, Matthias, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 16.08.2018 Neise | |||
| 47 | a) Die Hauptversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2018) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2018/I) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 13.08.2018 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei ein neuer § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2018/III) geschaffen worden- und der bisherige Absatz 6 (Genehmigtes Kapital 2018/II) zu Absatz 7 geworden ist. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 12.08.2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 8.361.318,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2018 um bis zu 608.095,00 EUR zur Durchführung von bis zum 12.08.2023 begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/III). | a) 22.08.2018 Schulze | ||||
| 48 | 18.162.637,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 13.08.2018 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2018/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage von EUR 16.722.637,00 um EUR 1.440.000,00 auf EUR 18.162.637,00 durch Ausgabe von 1.440.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 06.09.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 6.921.318,00. | a) 12.09.2018 Wilhelm | |||
| 49 | 18.394.900,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 13.08.2018 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2018/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage von EUR 18.162.637,00 um EUR 232.263,00 auf EUR 18.394.900,00 durch Ausgabe von 232.263 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 30.11.2018 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 6.689.055,00. | a) 10.12.2018 Wilhelm | |||
| 50 | b) Vorstand: Beinkämpen, Stefan, Spicheren / Frankreich, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 11.12.2018 Feld | ||||
| 51 | b) Nach Berichtigung des Geburtsdatums: Vorstand: Beinkämpen, Stefan, Spicheren / Frankreich, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 08.04.2019 Ivens | ||||
| 52 | 20.780.330,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 13.08.2018 erteilten Ermächtigung - Genehmiges Kapital 2018/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage von 18.394.900,00 EUR um 2.385.430,00 EUR auf 20.780.330,00 EUR durch Ausgabe von 2.385.430 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 22.06.2019 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 4.303.625,00. | a) 15.07.2019 Schulze | |||
| 53 | a) Die Hauptversammlung vom 12.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 um einen neuen § 4 Absatz 5 (Genehmigtes Kapital 2019/I) sowie um einen neuen § 4 Absatz 6 (Genehmigtes Kapital 2019/II) ergänzt worden ist. Die bisherigen Absätze 5 bis 7 des § 4 sind zu den Absätzen 7 bis 9 geworden. § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung wurde neu gefasst. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 11.08.2024 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.508.394,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 11.08.2024 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.578.145,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/II). | a) 26.08.2019 Wilhelm | ||||
| 54 | 22.180.330,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 12.08.2019 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2019/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage von 20.780.330,00 EUR um 1.400.000,00 EUR auf 22.180.330,00 EUR durch Ausgabe von 1.400.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 12.09.2019 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2019/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 1.108.394,00. | a) 24.09.2019 Wilhelm | |||
| 55 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Klein, Michael, Waltrop, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Rupp, Matthias, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 14.10.2019 Hennes | ||||
| 56 | 22.858.363,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 12.08.2019 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2019/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage von 22.180.330,00 EUR um 678.033,00 EUR auf 22.858.363,00 EUR durch Ausgabe von 678.033 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 09.07.2020 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 2 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2019/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 430.361,00. | a) 27.07.2020 Schulze | |||
| 57 | b) Nicht mehr Vorstand: Hausser, Marcus, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX | a) 17.09.2020 Hennes | ||||
| 58 | Von Amts wegen: Prokura erloschen: Klein, Michael, Waltrop, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen: Prokura erloschen: Lange, Nadine, Köln, *XX.XX.XXXX | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (96 IN 5/21) vom 01.04.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. | a) 03.05.2021 Börsch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.