Tief- und Straßenbau sowie Oberflächenveredelung im Straßenbau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Monika Heirich
Oberhausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Knut Heirich
Oberhausen
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Duisburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2019 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1 - 13
SB Bl. 15-35
SB Bl. 36-41
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.