Handelsregister · HRB 19476 KI
Chronologischer Auszug
Baugeschäft Nico Weckbrodt GmbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Baugeschäft Nico Weckbrodt GmbH b) Sitz/Niederlassung: Kaltenkirchen Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 20, 24568 Kaltenkirchen c) Ausführung von Hochbauarbeiten | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Weckbrodt, Nico, *XX.XX.XXXX, Struvenhütten mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 15.05.2002 zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.02.2018 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Struvenhütten (Amtsgericht Kiel, HRB 1354 SE) nach Kaltenkirchen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr). | a) 06.03.2018 Laue b) Tag der ersten Eintragung: 11.04.2002 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt vom 20.12.2023 (AZ: 66 IN 171/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.01.2024 Mülder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.