Handelsregister · HRB 19476 KI

Chronologischer Auszug

Baugeschäft Nico Weckbrodt GmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Baugeschäft Nico Weckbrodt
GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Kaltenkirchen

Geschäftsanschrift:
Werner-von-Siemens-Str. 20,
24568 Kaltenkirchen

c)
Ausführung von Hochbauarbeiten
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Weckbrodt, Nico, *XX.XX.XXXX, Struvenhütten

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
15.05.2002
zuletzt geändert durch Beschluss
vom 19.02.2018
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018
ist der Sitz der Gesellschaft von
Struvenhütten (Amtsgericht Kiel,
HRB 1354 SE) nach Kaltenkirchen
verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr).
a)
06.03.2018
Laue
b)
Tag der ersten Eintragung:
11.04.2002
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Norderstedt vom
20.12.2023 (AZ: 66 IN 171/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
02.01.2024
Mülder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.