Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sven Otto
Jahnsdorf OT Leukersdorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer(in)
Maik Höfer
Jahnsdorf OT Leukersdorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2007 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 Abs. 1, Abs. 2 (Firma, Sitz).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung des bisher unter der Firma Baugeschäft Karl-Heinz Howack mit der Niederlassung in Leukersdorf (AG Chemnitz HRA 3228) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens. Die Ausgliederung wurde am 22.05.1998 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.05.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 1-33 SB.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.
Ortsbezeichnung des Sitzes von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.