(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Snezana Pernjak
Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Sandra Irene Braune
Waiblingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Bernd Heinl
Rutesheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der "BGZ Stiftung" mit Sitz in Stuttgart abzuschließen. Vorstand
Björn Schnake
Hildesheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der "BGZ Stiftung" mit Sitz in Stuttgart abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.12.1919 zuletzt geändert am 22.06.1999
Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.06.2023 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt V § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), Abschnitt VI § 20 (Vorstand), Abschnitt VI § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), Abschnitt VI § 23 (Aufsichtsrat), Abschnitt VI § 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), Abschnitt VI § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrats), Abschnitt VI § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), Abschnitt VI § 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), Abschnitt Vl § 31 (Mitgliederversammlung), Abschnitt VI § 31a (Mitgliederversammlung im gestreckten Verfahren), Abschnitt VI § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), Abschnitt VI § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), Abschnitt VI § 33a (Wahlen zum Aufsichtsrat), Abschnitt VI § 33b (Niederschrift), Abschnitt VI § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), Abschnitt VI § 35 (Mehrheitserfordernisse), Abschnitt IX § 42 (Bekanntmachung), Abschnitt X § 43 (Prüfung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1920
Änderung des Statuts: Sonderband Blatt 255/257
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.