Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Übernahme von anfallenden Aufgaben im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rolf Sax
Viernheim
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Christoph Schneider
Viernheim
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Peter Falkenstein
Viernheim
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 07.11.1920 zuletzt geändert am 21.06.2000
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung mit dem ausgeschiedenen Mitglied), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Geschäftsanteile), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtrat), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 41 (Gewinnverwendung), 43 (Bekanntmachung) und 45 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.01.1921 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 5
Aus systemtechnischen Gründen die über lfd. Nr. 2 gelöschten Vorstände nachträglich gerötet.
Fall 8
Fall 9
Fall 12
Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Fall 17
Fall 19
Fall 22
Fall 23
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.