(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß §32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sascha Weber
Wald-Michelbach
Vorstand
Nicole Tanja Jeanette Morton-Finger
Weinheim
Vorstand
Peter Philipp Steinmann
Wald-Michelbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 15.12.1954 zuletzt geändert am 27.08.2001
Die Generalversammlung vom 27.06.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 19 (Nachschusspflicht), 24 (Aufsichtsrat), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Stimmrecht), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 41 (Verlustdeckung), 42 (Bekanntmachung), 43 (Prüfung) und 44 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.08.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 33 (Leitung und Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 36 (Auskunftsrecht), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 43 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.06.2024 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 21 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.03.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 33 ff. Sonderband II
Fall 8
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
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