Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Annette Frankenberger
Todtnau
Vorstand
Gerhard Kaiser
Todtnau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.12.1956 zuletzt geändert am 27.11.2001
Die Generalversammlung vom 26.11.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.05.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Ausschließung eines Mitgliedes, nun: Ausschluss eines Mitgliedes), 20 (Vorstand), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Mitgliederversammlung) und 43 (Prüfung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 06.04.1914
Statut: Sonderband III Blatt 33-89
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.