Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lorenzo Patone
Stockach
Vorstand
Roland Mathis
Orsingen-Nenzingen
Vorstand
Roland Strehl
Stockach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 15.12.1958 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 30.11.2005.
Die Generalversammlung vom 25.10.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 19 (Nachschußpflicht), 21 (Vorstand) und 22 (Vertretung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.07.2006.
Tag der ersten Eintragung: 06.07.1929
Statut: Sonderband III Blatt 847 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.