Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.Hierzu gehören die Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch jeweils ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstansmitglied oder einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Flaig
Sinsheim
Vorstand
Wolfgang Herrmann
Sinsheim
Vorstand
Jens-Jochen Albert Roth
Sinsheim
Vorstand
Thomas Strickler
Sinsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.01.1900 mit Neufassung vom 22.06.1960 zuletzt geändert am 27.11.2002
Die Generalversammlung vom 13.12.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; insbesondere geändert wurde § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft).
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 11.07.1918
Statut: Sonderband II Blatt 531 ff Änderungsbeschluss: Sonderband II Blatt 527 ff Änderungsbeschluss: Sonderband II Blatt 583 Änderungsbeschluss: Sonderband II Blatt 605 ff Änderungsbeschluss: Sonderband II Blatt 631
Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 3 von Amts wegen gelöscht, da diese Angaben irrtümlich bei der Aufhebung der Nachschusspflicht mit der Eintragung der Neufassung der Satzung vom 11.12.2001 nicht gerötet und daher bei der Umschreibung auf EDV erneut übernommen wurden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.