1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3) Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. 4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Zeisler
Sindelfingen
Vorstand
Markus Singer
Horb am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.02.1919 zuletzt geändert am 25.06.2001
Die Generalversammlung vom 10.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand des Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24 (Aufsichsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 32a (Virtuelle Mitgliederversammlung), § 32b (Mitgliederversammlung im gestreckten Verfahren), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat), § 34b (Niederschrift), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2006.
Tag der ersten Eintragung: 25.03.1919
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 42
Vorgang Nr. 7
Vorgang Nr. 9
Vorgang Nr. 11
Vorgang Nr. 18
Vorgang Nr. 20
Vorgang Nr. 21
Vorgang Nr. 22
Vorgang Nr. 23
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.