Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine im Rahmen des Förderauftrages nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit, im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen ausgeben. Die Genossenschaft verzichtet auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz. Die Ausehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Landkreis Groß-Gerau und die Gemeinde Groß-Rohrheim. Die Ausdehnung außerhalb des Kreises können Vorstand und Aufsichtsrat beschließen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Unger
Büttelborn
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand
Jan Fischer
Eltville am Rhein
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sabrina Corban
Roßdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 01.10.1948 zuletzt geändert am 05.10.2004
Die Vertreterversammlung vom 25.09.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens) und 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 12 (Auseinandersetzung), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.01.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.04.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 07.10.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 9 (Tod des Mitglieds) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 08.07.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat) und 35 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 9 (Tod des Mitgliedes), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 20 (Organe), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates) § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29a (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 39 (Rücklagen) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 29.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma und Sitz) , 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 16 (Pflichten der Mitglieder), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 a (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 29 b (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 38 a (Geschäftsguthabenverzinsung), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung) und 42 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2024 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1 (Vorstad), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 25 (Aufgabendes Aufsichtsrates) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Blatt 233 - 238, 247 - 251 Sonderband
Fall 9
Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Fall 10
Fall 11
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Fall 24
Fall 27
Fall 29
Fall 30
Fall 33
Fall 36
Fall 37
Einem Vorstandsmitglied kann Befreiung von dem Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 2. Alt. BGB) erteilt werden.
Fall 39
Fall 41
Fall 42
Fall 40
Fall 43
Fall 44
Fall 45
Fall 46
Fall 47
Fall 48
Fall 49
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.