Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, veräußern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitgieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alternative befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Feneberg
Konstanz
Vorstand
Hans-Jürgen Feneberg
Konstanz
Vorstand
Jürgen Detlef Stocker
Mühlingen
Prokurist(in)
Katalin Aranka Tiperdel
Singen Hohentwiel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Karsten Wilke
Konstanz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 27.09.1990 mit Änderung vom 20.11.2003.
Die Generalversammlung vom 28.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 20 (Organe der Genossenschaft), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 a (Rechtsgeschäfte mit Vorstand und Aufsichtsratsmitgliedern), § 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 31 (Mitgliederversammlung), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 42 (Bekanntmachungen), § 43 (Prüfung) und § 44 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.10.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 28 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Mitgliederversammlung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 43 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 04.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.10.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 11.04.1934
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.