Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften und verwalten. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie kann demgemäß Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerberäume sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Diestleistungen bereitstellen. Sie kann sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eberhard Hermann Friedrich
Mannheim
Vorstand
Stefanie Möller
Karlsfeld
Vorstand
Michael Heinz Schurich
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 04.08.1926 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 18.06.2001.
Die Generalversammlung vom 15.6.2005 hat die Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 (Ausschließung eines Mitglieds), § 9 (Auseinandersetzung), § 16 (Vorstand), § 17 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 19 (Aufsichtsrat), § 20 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 22 (gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 23 (Rechtsgeschäfte mt Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 25 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 28 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 29 (Mehrheitserfordernisse), § 34 (Bekanntmachungen) und § 36 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen..
Die Generalversammlung vom 14.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall, § 8 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 16 (Vorstand), § 19 (Aufsichtsrat), § 22 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Mitgliederversammlung) und § 30 (Auskunftsrecht) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
Tag der ersten Eintragung: 06.10.1926
Neufassung des Statuts: Sonderband V Blatt 114-124 Änderungsbeschlüsse: Sonderband V Blatt 166/167, 264-280
Neufassung des Statuts: Sonderband 6 Blatt 42 - 53
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