(1)Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Dickten
Bochum
Vorstand
Jonas Marr
Bochum
Vorstand
Nadine Stollenwerk
Bochum
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1925 zuletzt geändert am 20.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2008 hat die vollständige Änderung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst.
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2024 hat eine Änderung der Satzung in § § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 12 (Auseinandersetzung), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlungen), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 a (Wahlen zum Aufsichtsrat), 34 b (Niederschrift), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 40 (Rücklagen), 43 (Bekanntmachungen) und 44 (Prüfung) beschlossen. Weiter wurde die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.12.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.10.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.