Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien sowie alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaues, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen und Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann an ihre Mitglieder Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Bettina Bara
Radolfzell am Bodensee
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Iris Christina Werner
Meersburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Kai Ulrich Feseker
Moos
Vorstand
Jörg Müller
Singen Hohentwiel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 02.04.1953
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 411 ff
Satzung
Die Vertreterversammlung vom 03.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen),
§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtrat), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 42 (Bekanntmachungen), und § 44 (Auflösung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 02.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 28 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) und § 35 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen..
Die Vertreterversammlung vom 03.07.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Eintrittsgeld) und 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 02.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Statut vom 14.10.1999 mit Änderungen, zuletzt geändert am 02.07.2020
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Eintragung laufende Nummer 4 wird hinsichtlich § 16 von Amts wegen wie folgt berichtigt:
§ 16 (Pflichten der Mitglieder)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.