Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Vogt
Bad Säckingen
Vorstand
Stephan Thomas Santl
Weilheim
Prokurist(in)
Carola Alex
Waldshut-Tiengen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.01.1951 zuletzt geändert am 21.06.2001
Die Generalversammlungen vom 27.06.2007 und 26.07.2007 haben die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Ausschluss eines Mitgliedes), 8 (Auseinandersetzung), 9 (Rechte der Mitglieder), 10 (Pflichten der Mitglieder), 11 (Gechäftsanteile und Geschäftsguthaben), 12 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 13 (Organe), 14 (Vorstand), 15 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 16 (Aufsichtsrat), 17 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 18 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 19 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 20 a (neu: Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 22 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 23 (Stimmrecht), 25 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 26 (Mehrheitserfordernisse), 34 (Bekanntmachung) und 35 (Auflösung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 04.07.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Ausschließung eines Mitglieds), 8 (Auseinandersetzung), 17 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 19 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 21 (Mitgliederversammlung), 25 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 26 (Mehrheitserfordernisse), 29 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 34 (Bekanntmachung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.10.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 19.04.1951
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04./03.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25. und 26.07.2007 die Genossenschaft "FAMILIENHEIM WALDSHUT-TIENGEN Baugenossenschaft eG", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i.Br. GnR 620008) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.