(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, einrichten, erwerben, vermitteln , veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen bzw. Handlungsbevollmächtigten. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandmitglied oder einem Prokuristen bzw. Handlungsbevollmächtigten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Tondt
Hamburg
Vorstand
Benjamin Schatte
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.02.1949 zuletzt geändert am 14.06.2001
Die Vertreterversammlung vom 29.05.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 05.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in den §§24 Abs.(1), 27 Abs.(4) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 09.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 15, 16, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 40, 43, 44 und 45 beschlossen. Ferner wurden die §§ 30a, 32a, 32b, 34a und 34b neu hinzugefügt. Die Wahlordnung ist nunmehr Bestandteil der Satzung. Die §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 der Wahlordnung wurden geändert. Es wurden die §§ 11a, 11b und 11c neu hinzugefügt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 23. Juni 1969 ist die Genossenschaft Gemeinnütziger Bauverein "Nordmark" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Hamburg als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 7. Nai 1969 mit dieser Genossenschaft verschmolzen worden.
Durch Beschluß der Vertreterversammlung vom 25.Juni 1973 ist die Genossenschaft Baugenossenschaft der Straßenbahn-Angestellten Hamburg Ost eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Hamburg als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15. Mai 1973 mit dieser Genossenschaft verschmolzen worden.
Freitext
Verschmelzungsvertrag vom 23.06.1969 Blatt 60 ff. Sonderband 3
Verschmelzungsvertrag vom 25.06.1973 Blatt 91 Sonderband 4
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 21.03.1949
Von Amts wegen berichtigend eingetragen
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Formwechsel
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 27.06.2024 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2024 mit der Baugenossenschaft Groß - Borstel e.G. (Amtsgericht Hamburg GnR 947) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.