Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Wiese
Hamburg
Vorstand
Torben Schulte
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 11.12.1921 zuletzt geändert am 26.06.2001
Die Vertreterversammlung vom 16.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 44, 45 sowie in den §§ 2, 4, 6 und 7 der Wahlordnung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2020 hat eine überwiegende Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 21. Juni 1975 ist die Genossenschaft Baugenossenschaft "Hoffnung" eingetragene Genossenschaft, Sitz: Hamburg, als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.Januar 1975 mit dieser Genossenschaft verschmolzen worden.
(1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 der Satzung zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung (§32 Abs. 2) und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen, im Fachblatt des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem im vorstehenden Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung eingetragen ist.
Freitext
Verschmelzungsvertrag vom 21. Juni 1975 Blatt 138-141 Sonderband 4
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 04.03.1922
Eintragung Nr. 1 Spalte 2 vom 12.06.2002 von Amts wegen berichtigt
Eintragung Nr. 1 Spalte 2a (Ergänzung des Bindestrichs) vom 12.06.2002 von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.