Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Reinhard
Möglingen
Vorstand
Winfried Sebastian Stempfle
Stuttgart
Prokurist(in)
Martin Roth
Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Reinhold Winckler
Ditzingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.02.1922 zuletzt geändert am 28.06.2000
Die Generalversammlung vom 25.06.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 8 (Ausscheiden durch Tod), 10 (Ausschließung eines Mitglieds), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Nachschusspflicht), 19 (Organe), 20 (Vorstand), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen. Durch die Einfügung des neuen § 29 der Satzung haben sich die Ziffern der nachfolgenden Paragraphen der Satzung verschoben. Ferner wurde die Änderung der Satzung in den (neu nummerierten) §§ 30 (Mitgliederversammlung), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), 36 (Auskunftsrecht), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitungen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung), 41 (Verlustdeckung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung, Prüfungsverband) und 44 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 15.04.1922
Änderung des Statuts: Sonderband Blatt 317, 319
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