Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften, betreuen, verwalten und vermitteln; hierzu zählen insbesondere alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann ferner alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Fridolin Singler
Bad Säckingen
Vorstand
Herbert Donat Hausin
Bad Säckingen
Prokurist(in)
Thorsten Jürgen Liebwein
Murg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.07.1949 zuletzt geändert am 22.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthaben), § 8 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 10 (Rechte der Mitglieder), § 11 (Pflichten der Mitglieder), § 12 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 15 (Vorstand), § 16 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 17 (Aufsichtsrat), § 18 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 19 (Sitzungen des Aufsichtrates), § 20 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 21a (Rechtsgeschäfte zwischen Genossenschaft und Organmitgliedern), § 22 (Mitgliederversammlung), § 23 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 25 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 26 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 27 (Mehrheitserfordernisse), § 34 (Bekanntmachungen) und § 36 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 19.10.1949
Statut: Sonderband III Blatt 29 ff.
Die Vertretungsregelung wurde bereits durch Beschluß der Generalversammlung vom 24.06.2008 geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.11.2009 und vom 26.11.2009 die Genossenschaft "Bauverein 1907 eG", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. GnR 630007) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.