Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Horst Hinterbrandner
Augsburg
Vorstand
Nadine Walkmann
Friedberg
Vorstand
Benedikt Dierl
Augsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 05.08.1949 zuletzt geändert am 28.06.1991
Die Generalversammlung vom 05.10.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert.
Die Generalversammlung vom 05.10.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung von Geschäftsguthaben), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Haftsumme), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Generalversammlung), 32 (Generalversammlung), 33 (Einberufung der Generalversammlung), 34 (Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung), 35 Zuständigkeit der Generalversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 43 (Bekanntmachungen) und 44 (Prüfung) sowie die Ergänzung um §§ 30 a (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 32 a (Digitale Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 32 b (Digitale Generalversammlung) und 32 c (Generalversammlung im digitalen und/oder schriftlichen Verfahren).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.07.1950. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 187 So.
SB 231
Bl. 238, 239 SB
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