Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Schmidbauer
Vilshofen an der Donau
Vorstand
Markus Krenn
Vilshofen an der Donau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.12.1921 zuletzt geändert am 29.06.2000
Die Generalversammlung vom 22.06.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde § 21 Abs. 2 (Bestellung von Vorstandsmitgliedern).
Die Generalversammlung vom 02.07.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 31 (Generalversammlung), 34 (Zuständigkeit der Generalversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 43 (Prüfung).
Die Generalversammlung vom 27.06.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) und 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.02.1922. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut: Bl. 44 SB IV (Neufassung); Bl. 53 SB IV (Änderung); Bl. 61 SB IV (Änderung).
Beschluss Bl. 69 SB;
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