Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Petra Lösslein-Lerche
Ebern
Vorstand
Günter Rüpplein
Ebern
Vorstand
Achim Dietz
Ebern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.06.1950 zuletzt geändert am 12.06.1992
Die Generalversammlung vom 21.06.2001 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden:§§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 17 (Geschäftsanteil), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und 37 (Aufstellung des Jahresabschlusses). § 5 (Eintrittsgeld) wurde gestrichen..
Die Generalversammlung vom 03.08.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 21 (Vorstand).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht und vom Vorstand unterzeichnet. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in der Regionalzeitung "Neue Presse" / "Fränkischer Tag", andere Bekanntmachungen werden im "Fränkischer Tag" Aufgabe "E" veröffentlicht. Das Ersatzblatt wird bis zur Neuregelung durch das Registergericht bestimmt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 507 ff So.
Beschluss Bl. 534 So. Statut Bl. 536 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.