Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, veräußern, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Gründung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann diese Tätigkeiten für Dritte ebenfalls übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übemehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann Mitglieder des Vorstandes für bestimmte Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstandes ihre Namensunterschrift beifügen. Der Prokurist zeichnet in der Weise, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Klemmer
Köln
mit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte mit der Dormagener Wohnungsbau Gesellschaft mbH mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRB 6015). Prokurist(in)
Michael Kettling
Pulheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Christian van Kan
Mönchengladbach
mit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte mit der Dormagener Wohnungsbau Gesellschaft mbH mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRB 6015).
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut (Satzung) vom 7. Dezember 1926 zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert am 30. Mai 2001
Die Mitgliederversammlung vom 19.Juni 2002 hat eine Änderung des Statuts in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2008 hat eine Änderung des Statuts in §§ 1, 4-9, 11, 12, 13, 16-18, 20-28, 30-36 und 43-45 beschlossen und das Statut neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 27. Mai 2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma) und § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16. Dezember 2015 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24. November 2016 hat eine Änderung der Satzung in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §§ 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 42 (Verlustdeckung), § 44 (Prüfung) und in § 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.05.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), 3-8, 11-13, 15-18, 21, 22 (Vertretung)- 31, 33-37, 40, 43 und 44 sowie die Einfügung eines neuen § 30A beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht, sie sind von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet.
Bekanntmachungen werden in der Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft" oder deren Nachfolgeorgan veröffentlicht. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Mitgliedern zugegangene schriftliche Mitteilung oder durch einmalige Bekanntmachung im Rheinischen Anzeiger Dormagen oder dem entsprechenden Nachfolgeorgan.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 10. Januar 1927 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
MV-Beschluss Blatt 122 ff. Sonderband VI
Status Hülle Blatt 130 ff. Sonderband VI
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.