Handelsregister · GnR 14

Registerinformationen

Baugenossenschaft des Verkehrspersonals Rosenheim eG · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Baugenossenschaft des Verkehrspersonals Rosenheim eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Rosenheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 14
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
12.11.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bereich der Bundesbahndirektion München. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Max Fichtl

Schechen

Vorstand

Martin Resch

Rosenheim

Vorstand

Philipp Schildbach

Rosenheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 06.08.1899 zuletzt geändert am 31.07.1990
  • Die Generalversammlung vom 03.07.2001 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurde insbesondere § 37 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 16.08.1899. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • SoBl. 89; HBBl. 106

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.