Handelsregister · GnR 181

Registerinformationen

Baugenossenschaft des Verkehrspersonals in Erlangen eG · Amtsgericht Fürth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Baugenossenschaft des Verkehrspersonals in Erlangen eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Erlangen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 181
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
26.07.2022
Abrufstand
29.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Harald Walter

Erlangen

Vorstand

Markus Thoma

Erlangen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 23.04.1970. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung

  • Die Generalversammlung vom 24.06.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; § 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft ) wurde geändert.
  • Bei der Satzungsneufassung wurde auch § 1 (Firma) geändert.
  • Die Generalversammlung vom 16.05.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 13 (Überlassung von Wohnungen), 14 (Pflichten der Mitglieder), 22 (Aufsichtsrat) und 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.