Baugenossenschaft des Eisenbahnpersonals Nürnberg und Umgebung eG
Rechtsform
eingetragene Genossenschaft (eG)
Sitz
Nürnberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 4
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
28.11.2025
Abrufstand
10.03.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zwecke der Mitglieder der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen ihrer Satzung. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 29 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franz Haubner
Postbauer-Heng
Vorstand
Sonja Imlau
Nürnberg
Vorstand
Philipp Müller
Fürth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.08.1907 zuletzt geändert am 11.11.2000
Die Generalversammlung vom 08.11.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) , 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat); neu eingefügt: 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern); alle weiteren Nummerierungen sowie inhaltlich geändert: 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 40 (Rücklagen), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45 (Auflösung) und Anlage zu 17 Abs. 2 (Übernahme von weiteren Geschäftsanteilen).
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung), sowie die Anlage zur Satzung (Übernahme von Pflichtanteilen gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung); neu eingefügt: § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Die Bekanntmachungen werden mit Ausnahme des Jahresabschlusses in den "Nürnberger Nachrichten" veröffentlicht. Der Jahresabschluss wird in der "Zeitschrift der Wohnungswirtschaft Bayern" dem Organ des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e.V. München, veröffentlicht.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.08.1907. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 565 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.