Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam den Verein. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 500,00 EUR bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marion Häberle
Öhningen
Vorstand
Katrin Elisabeth Utz
Öhningen
Vorstand
Iris Martina Albrecht
Öhningen
Vorstand
Jessica Floetemeyer
Öhningen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.11.2015 mit Änderung vom 22.01.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und in § 10 (Haftung) beschlossen.
Freitext
Satzung: AS. 51 ff
Satzung: S. 117ff.
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