Handelsregister · HRB 12130
Chronologischer Auszug
Bauer & Partner Mergers & Acquisitions AG · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bauer & Partner Mergers & Acquisitions AG b) Bobenheim am Berg c) Die Vermittlung des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Gesellschaftsanteilen, die Vermittlung von Beteiligungen sowie die umfassende betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung. | 50.000,00 EUR a) | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Bauer, Ludwig Heinz Peter, Bobenheim am Berg, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 14.01.2000 zuletzt geändert am 08.12.2004 | a) 25.10.2005 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 08.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2130 DÜ getreten. Freigegeben am 25.10.2005. | |
| 2 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: In den Hahndornen 14, 67273 Bobenheim am Berg | a) 07.12.2009 Schönig | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (2 IN 39/12) vom 29.01.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist eine Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. | a) 08.02.2013 Fuchs | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (2 IN 39/2012) vom 11.04.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 24.04.2013 Fuchs |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.