Handelsregister · HRB 12130

Chronologischer Auszug

Bauer & Partner Mergers & Acquisitions AG · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bauer & Partner Mergers & Acquisitions AG

b)
Bobenheim am Berg

c)
Die Vermittlung des Kaufs und Verkaufs
von Unternehmen, Unternehmensteilen und
Gesellschaftsanteilen, die Vermittlung von
Beteiligungen sowie die umfassende
betriebswirtschaftliche
Unternehmensberatung.
50.000,00 EUR a)Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Bauer, Ludwig Heinz Peter, Bobenheim am Berg,
*XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 14.01.2000 zuletzt geändert am 08.12.2004
a)
25.10.2005
Foust

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.06.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HR B
2130 DÜ getreten.
Freigegeben am
25.10.2005.
2b)
Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
In den Hahndornen 14, 67273 Bobenheim
am Berg
a)
07.12.2009
Schönig
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (2 IN
39/12) vom 29.01.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist eine
Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten
Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die
Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
a)
08.02.2013
Fuchs
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (2 IN
39/2012) vom 11.04.2013 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
24.04.2013
Fuchs

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.