Handelsregister · HRB 129965

Chronologischer Auszug

Bauer Charity gGmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bauer Charity gGmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Burchardstraße 11, 20095 Hamburg

c)
a. die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit;
b. die Förderung mildtätiger Zwecke;
c. die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit und
mildtätiger Zwecke durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften des
privaten Rechts oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Der
Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Weiterleitung von
Mitteln an steuerbegünstigte
Körperschaften des privaten Rechts oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts, die
sich den vorgenannten Zwecken widmen,
insbesondere an den "Deutsche
Welthungerhilfe e.V." Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlage zurück. Diese
Beschränkungen gelten nicht für
Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift
des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im
Zeitpunkt der Beschlussfassung und der
Vornahme der Gewinnausschüttung als
steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt
sind. Auch andere nach den Vorschriften
der Abgabenordnung über
steuerbegünstigte Zwecke geregelte
Zuwendungen und Mittelüberlassungen
sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn
diese selbst als steuerbegünstigte
Körperschaft anerkannt sind.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Bauer, Gudrun, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013
a)
12.12.2013
Fritsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.