Wahrnehmung aller Tätigkeiten und Berufsaufgaben eines Architekten i. S. v. Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 6 BauKaG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alois Bauer
Königsbrunn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2003 mit Nachtrag vom 21.10.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz und Gegenstand.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 4 Abs. 1.) (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2023 hat die Änderung des § 1 Ziff. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB;
Nachtrag Bl. 5 SB; Neue Satzung Bl. 6 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.